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Familienaffäre: Am Pranger: Namen von 79 Parlamentariern veröffentlicht

Familienaffäre

Am Pranger: Namen von 79 Parlamentariern veröffentlicht

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    Am Pranger: Namen von 79 Parlamentariern veröffentlicht
    Am Pranger: Namen von 79 Parlamentariern veröffentlicht

    Der Bayerische Landtag hat in der Familienaffäre eine Art Befreiungsschlag gestartet. Landtagspräsidentin Stamm veröffentlichte am Freitag die Namen von 62 Abgeordneten, die nach dem Jahr 2000 Ehepartner oder Kinder auf Staatskosten als Mitarbeiter beschäftigt hatten. Damit erhöhte sich die Zahl der Betroffenen inzwischen auf 79 Politiker, die am Pranger stehen.

    Langjähriger Innenstaatssekretär auf der Liste

    Darunter sind auch zwei weitere ehemalige CSU-Kabinettsmitglieder: der frühere Staatskanzleichef Siegfried Schneider aus Wettstetten bei Ingolstadt und der langjährige Innenstaatssekretär Hermann Regensburger aus

    Acht CSU-Minister haben auf Familienhilfe zurück gegriffen

    Die Beschäftigung von Verwandten ersten Grades – also Ehepartnern, Eltern, Kindern – hatte der Landtag im Jahr 2000 für alle künftigen Abgeordneten verboten, den damals im Landtag sitzenden Volksvertretern aber bisher noch erlaubt. Fest steht damit, dass insgesamt acht amtierende und ehemalige CSU-Minister sowie Staatssekretäre auf Familienhilfe zurückgegriffen haben. 17 CSU-Politiker, unter ihnen der ehemalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid, taten dies bis in die aktuelle Legislaturperiode.

    SDP-Kandidat Ude spricht von Parlamentskrise

    SPD-Spitzenkandidat Christian Ude sprach von einer „schweren Regierungs- und Parlamentskrise“ in Bayern. Er verlangte den Amtsverzicht von Kultusminister Ludwig Spaenle, Agrarminister Helmut Brunner, Kulturstaatssekretär Bernd Sibler, Innenstaatssekretär Gerhard Eck und Finanzstaatssekretär Franz Pschierer. „Es ist ein Skandal, wenn buchstäblich eine Handvoll Kabinettsmitglieder den Staat als Beute betrachten“, sagte Ude. „Das weckt Erinnerungen an die schlimmsten Affären.“

    Auch Politiker aus der Augsburger Region betroffen

    Doch hatten auch 21 Sozialdemokraten im vergangenen Jahrzehnt Familienmitglieder ersten Grades angeheuert, darunter auch regionale Politiker wie Willi Leichtle aus Augsburg, Herbert Müller aus Memmingen oder der Oberallgäuer Alfons Zeller aus Burgberg. Wie bekannt wurde, hat der

    Überschattet von der Affäre nominierte die CSU ihren Vorsitzenden Horst Seehofer am Freitag zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl. Zu der Veranstaltung im Münchner Postpalast kamen rund 1500 Teilnehmer – mehr als zu einem Parteitag.

    Wie Bund und Länder die Abgeordneten-Jobs regeln

    Bund: Bundestagsabgeordneten ist es generell verboten, Familienangehörige oder Lebenspartner auf Staatskosten zu beschäftigen. Geregelt ist das im Abgeordnetengesetz. Dort heißt es: „Der Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit dem Mitglied des Bundestages verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren, ist grundsätzlich unzulässig. Entsprechendes gilt für den Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Lebenspartnern oder früheren Lebenspartnern eines Mitglieds des

    Bundesländer: Ähnlich strikt wie der Bund sind nur Hessen und Niedersachsen. Bayern und Brandenburg hatten bislang die laxesten Regelungen, alle anderen Länder gestatten keine Anstellung von Verwandten zumindest auch zweiten Grades. (mit dpa)

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