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Fall Ursula Herrmann: Ein Tonband als schwieriger Zeuge

Fall Ursula Herrmann

Ein Tonband als schwieriger Zeuge

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    Ein Tonband als schwieriger Zeuge
    Ein Tonband als schwieriger Zeuge Foto: hi htf/dpa

    Von Holger Sabinsky, Augsburg Seit drei Wochen sitzt Werner M. in Untersuchungshaft. Die

    Eine Fülle von Indizien sprächen dafür, dass der ehemalige Nachbar der Herrmanns in Eching am Ammersee die Zehnjährige am 15. September 1981 entführt und in einer im Wald vergrabenen Kiste eingesperrt habe. Das Mädchen erstickte in seinem unterirdischen Gefängnis.

    Welche Indizien das sind, wollte der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz nicht preisgeben. Nur ein altes Tonbandgerät präsentierten die Ermittler als Hauptindiz. Der Apparat wurde im Oktober 2007 bei Werner M. im schleswig-holsteinischen Kappeln gefunden, wo er inzwischen lebt.

    Der Verdacht scheint begründet, dass dieses Tonbandgerät vom Typ Grundig TK 248 das einzige neue Indiz gegen Werner M. ist. Er galt vor 27 Jahren schon einmal als Hauptverdächtiger im Fall Ursula Herrmann. Der gelernte Fernseh-Elektriker wurde 1982 festgenommen, kam aber wieder frei. Aus Mangel an Beweisen konnte er nicht angeklagt werden.

    Und heute? Ist da eben dieses Tonband. Das phonetische Gutachten eines Experten des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) kommt zu dem Schluss, dass dieses Gerät "wahrscheinlich" vom Erpresser verwendet wurde. Auf einer sechsstufigen polizeilichen Skala von "nicht entscheidbar" bis "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ist "wahrscheinlich" der dritte Wert von unten.

    Nach Ursulas Entführung im Jahr 1981 forderte der Kidnapper in Briefen zwei Millionen Mark Lösegeld. Außerdem rief er die verzweifelten Eltern neunmal an, ohne allerdings ein Wort zu sagen. Er spielte nur ein Band vor, auf dem die Verkehrsmelodie des Bayerischen Rundfunks zu hören war.

    Das bei Werner M. gefundene Tonband habe einen speziellen Klang, sagen die Kriminaltechniker. Der rühre von einer Schrägstellung der Tonköpfe her. Und dieser Klang decke sich mit den alten Aufnahmen der Erpresser-Anrufe.

    Doch die Herkunft des Gerätes ist unklar. Werner M. sagte schon bei seiner ersten Vernehmung nach der Hausdurchsuchung, dass er das Tonband zwei Wochen zuvor gekauft habe - 600 Kilometer vom Ammersee entfernt. Er habe im Oktober 2007 mit seiner Frau eine Campingreise ins Weserbergland gemacht. Auf einem Flohmarkt dort habe er das Tonbandgerät TK 248 für 20 Euro gekauft.

    Diese Behauptung konnten die Ermittler bisher nicht widerlegen. M.s Augsburger Rechtsanwalt Walter Rubach hat recherchiert, dass es am 14. Oktober 2007 im Städtchen Beverungen an der Weser tatsächlich einen Flohmarkt gegeben hat.

    Rubach hat vorsorglich schon einmal Haftbeschwerde eingelegt. Er will Werner M. aus der Untersuchungshaft freibekommen. "Mein Mandant ist äußerst zuversichtlich, dass wir damit Erfolg haben", sagt Rubach. Er sagt auch: Es sind noch Hunderte, wahrscheinlich Tausende dieser Geräte im Umlauf. "Und wer sagt denn, dass es sich bei der Tonkopf-Schrägstellung nicht um einen Fehler der ganzen Serie handelt?" Viel Arbeit für die Ermittler. Sie mühen sich nun, den angeblichen Verkäufer des Tonbands zu finden.

    Chefankläger Nemetz hält das Gerät für ein wichtiges Beweismittel. Das akustische Gutachten des LKA sei das i-Tüpfelchen in der Indizienkette. "Es wäre doch ein extrem seltsamer Zufall, wenn M. auf einem Flohmarkt ein Tonband gekauft hätte, das individuelle Merkmale hat, die es mit dem Fall Ursula Herrmann in Verbindung bringen."

    Das Tonbandgerät sei ein Mosaikstein in einem ganzen Geflecht von Indizien, verweist Nemetz auf die Gesamtschau des Falls. Als Bootsbauer und Elektriker hatte Werner M. die handwerklichen Fähigkeiten zum Bau der Kiste, in der Ursula starb. M. war hoch verschuldet. Ein Bekannter hatte von ihm den Satz gehört, "man müsste mal irgendwie zwei Millionen auf einmal abräumen. Zwei Millionen - genau die Summe, die später der Erpresser als Lösegeld forderte.

    Zu vieles passe zu gut zusammen, sagt Nemetz. Und räumt dennoch ein: "Ein Indizienprozess ist nicht der Idealfall."

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