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Fall Peggy: Staatsanwaltschaft hält Wiederaufnahme für möglich

Fall Peggy

Staatsanwaltschaft hält Wiederaufnahme für möglich

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    Dieser Hinterhof in Lichtenberg wurde umgegraben - aber selbst hier gab es keine Spur von Peggy.
    Dieser Hinterhof in Lichtenberg wurde umgegraben - aber selbst hier gab es keine Spur von Peggy. Foto: David Ebener (dpa)

    Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hält eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Peggy Knobloch für möglich. "Wir würden uns dem nicht verschließen", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. Die Anklagebehörde hat am heutigen Mittwoch dem Landgericht Bayreuth ihre Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag des als Peggys Mörder verurteilten Ulvi K. vorgelegt.

    Neue Zeugin könnte Wiederaufnahme rechtfertigen

    Zumindest einer der im Antrag formulierten Punkte könnte demnach eine Wiederaufnahme rechtfertigen: Im Antrag sei von einer Zeugin die Rede, die dem damals zuständigen Gericht in Hof nicht bekannt gewesen sei. Weitere Details wollte Potzel nicht nennen.

    Ulvis Anwalt Michael Euler begrüßte, "dass sich die Staatsanwaltschaft der Wiederaufnahme nicht entgegenstellt". Doch hätte er sich gewünscht, dass auch die anderen Ergebnisse seiner Recherchen in die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft aufgenommen worden wären.

    Ulvi K. ist in psychatrischem Krankenhaus untergebracht

    Die neunjährige Peggy war  2001 im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Nach langwierigen Ermittlungen wurde 2004 der geistig behinderte Ulvi K. als ihr Mörder verurteilt. Laut Staatsanwalt ist er derzeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in elf Fällen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Seine lebenslange Freiheitsstrafe hat er deshalb noch nicht angetreten.

    Trotz des rechtskräftigen Urteils sind immer wieder Zweifel an seiner Täterschaft laut geworden. Im Frühjahr schließlich reichte Euler einen etwa 1200 Seiten umfassenden Wiederaufnahmeantrag ein. Er argumentiert, dass Kinder Peggy Stunden nach der angeblichen Tatzeit gesehen haben wollten und ein Belastungszeuge seine Aussage widerrufen habe.

    Kompletter Innenhof ohne Erfolg umgegraben

    Der Fall Peggy

    07. Mai 2001: Die neunjährige Peggy aus dem oberfränkischen Lichtenberg wird letztmalig auf dem Heimweg von der Schule gesehen. Ihre alleinerziehende Mutter gibt noch am Abend eine Vermisstenanzeige auf. Wochenlange Suchaktionen - unter anderem mit Tornados der Bundeswehr - bleiben ohne Erfolg.

    August 2001: Der geistig behinderte Gastwirtssohn Ulvi K. wird festgenommen. Er gesteht, sich an Peggy und drei weiteren Kindern sexuell vergangen zu haben.

    22. Oktober 2002: Die Ermittler präsentieren den 24-jährigen Gastwirtsohn als mutmaßlichen Mörder der spurlos verschwundenen Schülerin.

    28. Februar 2003: Die Staatsanwaltschaft Hof erhebt Anklage wegen Mordes.

    07. Oktober 2003: Vor dem Landgericht Hof beginnt der Prozess. Nach fünf Verhandlungstagen platzt er wegen einer fehlerhafter Besetzung der Strafkammer.

    11. November 2003: Das Verfahren beginnt erneut.

    30. April 2004: Nach 26 Verhandlungstagen wird Ulvi K. wegen Mordes an Peggy zu lebenslanger Haft verurteilt.

    17. September 2010: Ein wichtiger Belastungszeuge hat seine Aussage widerrufen und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden.

    19. Juli 2012: Die Staatsanwaltschaft Bayreuth kündigt eigene Prüfungen an.

    04. April 2013: Der Anwalt Michael Euler beantragt beim Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Falls.

    22. April 2013: Die Polizei sucht wieder nach Peggys Leiche. Hinweise führen die Ermittler zu einem Anwesen mitten in Lichtenberg. Knochen in einer Sickergrube stammen aber nicht von Peggy-

    21. November 2013: Ein Mann aus Halle in Sachsen-Anhalt ist ins Visier der Ermittler gerückt. Er war ein enger Freund von Peggys Familie und gilt für die Staatsanwaltschaft mittlerweile als Tatverdächtiger. Sein Elternhaus wird durchsucht.

    09. Dezember 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ulvi K. an.

    08. Januar 2014: Auf dem Friedhof Lichtenberg öffnen die Ermittler ein Grab - sie vermuten, dass im Zuge einer Beerdigung im Mai 2001 Peggys Leiche dort abgelegt worden sein könnte. Doch es gibt laut Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf die sterblichen Überreste eines Kindes in dem Grab.

    02. April 2014: Der im Fall Peggy zuständige Staatsanwalt wird auf eigenen Wunsch ausgewechselt. Er hatte einem neuen Verdächtigen bei einer Vernehmung den Anwalt verweigert.

    10. April 2014: Prozessauftakt im Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi K. vor dem Landgericht Bayreuth.

    07. Mai 2014: Das Landgericht Bayreuth beendet die Beweisaufnahme aus Mangel an Beweisen nach nur sechs Verhandlungstagen vorzeitig.

    14. Mai 2014: Ulvi K. wird freigesprochen.

    Aber auch die Staatsanwaltschaft hat wieder eigene Ermittlungen aufgenommen. Im April war in einem Anwesen in Lichtenberg der komplette Innenhof umgegraben worden, um Peggys Leiche zu finden - vergeblich.

    Vor wenigen Monaten bestätigte die Anklagebehörde den Mordverdacht gegen einen Mann aus Halle. Der heute 29-Jährige soll ein enger Freund von Peggys Familie gewesen sein. Inzwischen ist er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Dazu sagte Potzel am heutigen Mittwoch nur: "Die Ermittlungen laufen gesondert weiter." Ein Ergebnis könnte auch nachträglich noch für die Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag verwendet werden. Wann das Landgericht über die Wiederaufnahme entscheidet, ist noch offen. (dpa)

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