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Fall Hoeneß: Gericht entscheidet über Regierungsauskünfte zu Uli Hoeneß

Fall Hoeneß

Gericht entscheidet über Regierungsauskünfte zu Uli Hoeneß

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    Wer in der bayerischen Staatsregierung wusste wann was über den Steuerfall Uli Hoeneß? Und geht das die Öffentlichkeit etwas an? Diese Fragen haben den Bayerischen Verfassungsgerichtshof beschäftigt.
    Wer in der bayerischen Staatsregierung wusste wann was über den Steuerfall Uli Hoeneß? Und geht das die Öffentlichkeit etwas an? Diese Fragen haben den Bayerischen Verfassungsgerichtshof beschäftigt. Foto: Christof Stache (dpa)

    Wer in der bayerischen Staatsregierung wusste wann was über den Steuerfall Uli Hoeneß? Und geht das die Öffentlichkeit etwas an? Diese Fragen haben den Bayerischen Verfassungsgerichtshof beschäftigt. An diesem Donnerstag verkündet er seine Entscheidung über eine Klage der Grünen-Landtagsfraktion. Die Grünen wollen die Regierung zwingen, auf Fragen zum Fall zu antworten. Sie hatten im Mai 2013 in einer offiziellen Anfrage wissen wollen, wann Behörden oder die Staatsregierung von Hoeneß' Geldanlage in der Schweiz erfahren haben - doch die Regierung lehnte die Beantwortung der Fragen mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis ab.

    Weil die Grünen das nicht hinnehmen wollten, entscheidet nun die Justiz darüber, ob die Haltung der Regierung das parlamentarische Fragerecht und damit die bayerische Verfassung verletzt hat oder nicht. Die drei Fragen, um die es konkret geht, lauten:

    1. Welcher Vertreter welcher bayerischen Behörde erhielt auf welchem Weg zum ersten Mal Kenntnis von Geldanlagen von Uli Hoeneß in der Schweiz?

    2. Welche weiteren Vertreter bayerischer Behörden erhielten vor Einreichen der Selbstanzeige von Uli Hoeneß auf welchem Weg Kenntnis von Geldanlagen von Uli Hoeneß in der Schweiz?

    3. Wann konkret ging die Selbstanzeige von Herrn Hoeneß beim Finanzamt Miesbach ein, wurde die Anzeige von Herrn Hoeneß persönlich oder von einem Vertreter abgegeben?

    Uli Hoeneß: Die Geschichte der Steueraffäre

    Uli Hoeneß: Vor vielen Jahren begann er an der Börse eine Zockerei, die ihn 2013 ins Visier der Justiz brachte.

    2001: Der damalige Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überweist Hoeneß in Form eines Kredits und einer Bürgschaft 20 Millionen D-Mark (10,23 Millionen Euro) auf ein Konto in der Schweiz.

    2002 bis 2006: In diesen Jahren handelt Hoeneß nach eigenen Worten teilweise Tag und Nacht an der Börse und macht weltweit Geschäfte.

    2008: Hoeneß machte nach eigenen Angaben schon in den Vorjahren zu viele Verluste. Mit dem Ausbruch der weltweiten Finanzkrise sei es «endgültig in den Keller» gegangen, und er habe seine Geschäfte stark reduziert.

    August 2011: Nach langen Verhandlungen einigen sich Deutschland und die Schweiz darauf, dass in der Schweiz gebunkerte unversteuerte deutsche Vermögen nachversteuert werden. Das Abkommen, das später noch präzisiert wird, soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

    November 2012: Die von SPD und Grünen regierten Länder lassen das Abkommen im Bundesrat scheitern - damit kann Hoeneß seine Gewinne nicht nachträglich steuerrechtlich legalisieren.

    Am 17. Januar 2013 reicht Hoeneß nach eigenen Angaben Selbstanzeige bei der Bußgeld- und Strafsachenstelle in Rosenheim ein.

    März 2013: Das Finanzamt hat die Selbstanzeige schnell an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Am 20. März kommt es zur Hausdurchsuchung in Hoeneß' Anwesen am Tegernsee. Ihm wird der Haftbefehl eröffnet, dieser wird gegen eine Kaution und Auflagen außer Vollzug gesetzt.

    April 2013: Der «Focus» macht den Fall öffentlich.

    Juli 2013: Die Staatsanwaltschaft erhebt am 30. Juli Anklage gegen Hoeneß. Diese wird im November vom Landgericht München II unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.

    März 2014: Hoeneß wird wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

    Juni 2014: Hoeneß tritt seine Haft in der JVA Landsberg an.

    September 2014: Erster Ausgang - für einige Stunden kann Hoeneß das Gefängnis verlassen, um sich mit seiner Familie zu treffen.

    Januar 2015: Hoeneß wird Freigänger. Er muss jetzt nur noch zum Übernachten in die JVA, tagsüber arbeitet er in der Jugendabteilung des FC Bayern.

    Januar 2016: Die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg entscheidet, dass die Haftstrafe zum 29. Februar zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Münchner Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Beschwerde.

    Februar 2016: Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß kommt mit 64 Jahren vorzeitig aus der Haft frei.

    Am 8. August 2016 teilt der FC Bayern auf seiner Homepage mit, dass Hoeneß wieder für das Präsidentenamt kandidieren wird. Sein Nachfolger Karl Hopfner verzichtet auf eine weitere Amtszeit. Im November wird Hoeneß wiedergewählt.

    "Die Staatsregierung war sehr frühzeitig in die Causa Hoeneß eingebunden", sagte der frühere Landtagsabgeordnete und damalige Co-Fraktionschef Martin Runge, der die Anfrage 2013 stellte, in der Verhandlung. "Es ist bemerkenswert, dass acht Wochen vor der Hausdurchsuchung bei Herrn Hoeneß der Ministerpräsident und drei Ministerien informiert waren." Bei der Anfrage gehe es schließlich nicht um Hoeneß'_persönliche Daten, sondern um den Kenntnisstand der Staatsregierung. 

    Nach Ansicht der Staatsregierung ist der Antrag der Grünen unbegründet. Die Auskunftspflicht habe ihre Grenzen da, wo Grundrechte Dritter betroffen seien. Und dies sei bei der Anfrage zu Uli Hoeneß der_Fall. Ob dies auch nach der Verurteilung von Hoeneß wegen Steuerhinterziehung von über 28 Millionen Euro zu einer Gefängnisstrafe gelte, fragte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Huber, in der Verhandlung. Die Antwort darauf wird er wohl an diesem Donnerstag gaben.

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