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Fall Herrmann: Landgericht Augsburg will Ursula-Herrmann-Prozess loswerden

Fall Herrmann

Landgericht Augsburg will Ursula-Herrmann-Prozess loswerden

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    Michael Herrmann ist nicht überzeugt davon, dass im Strafprozess um den Tod seiner Schwester Ursula der Richtige verurteilt wurde.
    Michael Herrmann ist nicht überzeugt davon, dass im Strafprozess um den Tod seiner Schwester Ursula der Richtige verurteilt wurde. Foto: Ulrich Wagner

    Das Landgericht Augsburg hat offenkundig wenig Interesse daran, den spektakulären Entführungsfall Ursula Herrmann noch einmal groß in einem Zivilprozess aufzurollen. Stattdessen hat die Kammer erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten einer Schmerzensgeldklage von Ursulas Bruder Michael Herrmann. Dies geht aus einem Beschluss hervor, den Richter Harald Meyer am Donnerstagmittag verkündet hat. Der Termin dauerte ganze drei Minuten.

    Ursula Herrmann war 1981 am Ammersee entführt und in einer Kiste im Wald vergraben worden. Das zehnjährige Mädchen erstickte. 28 Jahre später wurde Werner Mazurek als Kidnapper zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch Michael Herrmann, 52, ist nicht überzeugt davon, dass der Richtige im Gefängnis sitzt. Auch aus diesem Grund hat er Mazurek, 65, verklagt und verlangt 20.000 Euro Schmerzensgeld. Er begründet die Klage damit, dass kurz nach dem Prozess ein Tinnitus bei ihm eingesetzt habe, unter dem der Musiker und Lehrer bis heute leide.

    Herrmann will neue Beweisaufnahme

    Herrmann hat diesen Umweg über das Zivilverfahren auch gewählt, weil er gerne eine neue Beweisaufnahme zu der Entführung seiner Schwester hätte. Der normale Weg durch die Instanzen ist versperrt, das Strafurteil wurde Anfang 2011 rechtskräftig. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist ohne neue Tatsachen kaum durchzusetzen.

    Doch die Zivilrichter zweifeln daran, ob Werner Mazurek wirklich der Auslöser für die Beschwerden sein kann. Zwei Punkte habe Herrmann als Ursache angeführt: Das Strafverfahren und die aus seiner Sicht lückenhafte Aufklärung durch das Gericht. „Diese beiden Punkte sind aller Wahrscheinlichkeit nach nicht dem Beklagten zuzurechnen“, sagte der Vorsitzende Richter Meyer. Im Zivilprozess sind solche deutlichen Hinweise üblich, das

    Herrmanns Anwalt ist nicht begeistert

    Michael Herrmanns Anwalt Joachim Feller war dementsprechend wenig begeistert. „Das ist rechtlich nicht haltbar“, sagte er gegenüber unserer Zeitung. Ein Gutachter habe im Auftrag des Gerichts den Zusammenhang zwischen dem Strafverfahren und Herrmanns Tinnitus bestätigt. „Dieser Beschluss ist deutlich zu hinterfragen“, so Feller. Aufgeben kommt für ihn nicht infrage. Er hat nun eine Frist von drei Wochen, um seine Argumentation zu präzisieren oder dem Gericht neue Argumente zu liefern. Wie es dann im Prozess weitergeht, ist noch unklar.

    Kurioserweise hat Feller den gegnerischen Anwalt Walter Rubach auf seiner Seite. Denn Mazurek hat die Tat immer bestritten. Rubach hofft nun, dass sein Kollege das Gericht noch umstimmen kann: „Denn wir wollen diese Beweisaufnahme unbedingt.“

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