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Exorzismus-Verbot

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Exorzismus-Verbot

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    Der Priester habe "ausdrücklich sein Bedauern" geäußert, dass er einen Exorzismus gesprochen und damit gegen das Verbot verstoßen habe, heißt es in der Erklärung weiter. "Entsprechend den Weisungen der Diözesanleitung" habe sich der Geistliche verpflichtet, in Zukunft weder einen

    Bei Bedarf auch in Augsburg

    Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) hatte kürzlich die Exorzismus-Debatte in der katholischen Kirche neu entfacht. Demnach räumte das Erzbistum Paderborn ein, einen bayerischen Exorzisten offiziell mit einer Teufelsaustreibung beauftragt zu haben. Auch das Augsburger Ordinariat erklärte, dass bei Bedarf Teufelsaustreibungen durchgeführt würden.

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