Claudia Schwarz, eine als „Kloster-Besetzerin“ bekannt gewordene 39-Jährige, muss das frühere St.-Birgitta-Kloster im oberbayerischen Altomünster verlassen. Wie das Erzbistum München und Freising am Mittwochmittag bekannt gab, habe das oberste Gericht der Apostolischen Signatur die Auflösung des Klosters nun endgültig bestätigt.
Altomünster: Letzte Bewohnerin des Klosters muss gehen
Schwarz sagte dazu im Gespräch mit unserer Redaktion: „Ich akzeptiere die Entscheidung.“ Von dem Dekret aus Rom habe sie allerdings noch gar nicht gehört, weder durch einen Brief noch per E-Mail. Aber sie habe am Mittwoch auch zuletzt um 11.30 Uhr bei den Nachbarn ihre Mails gecheckt. Christoph Kappes, Stellvertretender Pressesprecher des Erzbistums München und Freising, sagte dazu unserer Redaktion am Mittwochnachmittag: „Wir haben Frau Schwarz von dem Dekret in Kenntnis gesetzt. Wir gehen davon aus, dass Sie sich jetzt an einen Vergleich hält, den wir mit ihr im Mai 2017 geschlossen haben, und nun auch auszieht.“
Schwarz klang gefasst, und doch überaus überrascht über die Entscheidung, die sie nach eigener Aussage durch unsere Redaktion erfahren hat. Nach wie vor, sagte sie, habe sie Hoffnung, in Altomünster bleiben zu können: „Der Herrgott ist Spezialist für Rettungen in letzter Sekunde“, sagte sie unserer Redaktion. Noch am Ostersonntag habe sie mit Schwester Apollonia Buchinger, der früheren Priorin, „um ein Wunder gebetet“. Buchinger war bis zu ihrem Umzug am 27. Februar 2017 ins oberpfälzische Vilseck die letzte noch in Kloster Altomünster lebende Schwester des Birgittenordens – mit einer Schwester aber, so die kirchenrechtliche Begründung, bestehe keine geistliche Gemeinschaft mehr. Kloster Altomünster war die letzte deutsche Niederlassung des alten Zweigs der Birgitten.
Wie es nun für Schwarz weitergehe, wisse sie noch nicht, sagte sie im Gespräch mit unserer Redaktion. „Gott muss mir jetzt zeigen, was ansteht.“ Und weiter: „Ich bin ruhig. Ich harre der Dinge.“ Dem Vergleich zufolge, den sie mit dem Erzbistum München und Freising geschlossen habe, müsse sie im Falle der endgültigen Auflösung des Klosters und nach entsprechender Aufforderung seitens des Erzbistums innerhalb von 14 Tagen ausziehen, erklärte Schwarz. Diese Aufforderung habe sie jedoch noch nicht erhalten. Möglicherweise frage sie nun bei den Birgittinnen in den Niederlanden an, ob sie dort ein Noviziat machen könne. In Frage käme das Kloster im niederländischen Uden. Direkten Kontakt habe sie allerdings deswegen noch nicht aufgenommen.
So soll es mit dem Kloster in Altomünster weitergehen
Das Erzbistum München und Freising hatte das teils marode Kloster Altomünster im Kreis Dachau im Januar 2017 übernommen – nachdem es vom Vatikan im Jahr 2015 per Dekret aufgelöst worden war. Dagegen hatten sich Schwarz und Apollonia Buchinger gewehrt. Während Buchinger allerdings vor mehr als einem Jahr auszog, blieb Schwarz im Kloster – und kämpfte auf zivil-, verwaltungsgerichtlicher und kirchenrechtlicher Ebene weiter vehement darum, in Altomünster Nonne werden zu dürfen. Sie selbst bezeichnete sich zunächst als Postulantin, also als eine Anwärterin auf die Mitgliedschaft im Birgittenorden. Zuletzt nannte sie sich eine Postulantin, die gegenwärtig „suspendiert“ sei.
Das Erzbistum München und Freising teilte dagegen allerdings am Mittwoch mit, dass das in lateinischer Sprache verfasste Dekret ausdrücklich festhalte, dass es im Kloster Altomünster „zum Zeitpunkt der Auflösung keine Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen gab und die so bezeichneten Frauen weder gültig zugelassen noch Nonnen aus einem anderen Kloster waren“. Mit dem Dekret bestätige sich erneut, „dass eine noch im Kloster wohnende vermeintliche Ordensanwärterin zu keinem Zeitpunkt als solche zu betrachten war und zum Auszug verpflichtet ist“.
Das Erzbistum könne sich nun verstärkt auf ein Nutzungskonzept für das ehemalige Kloster und damit verbundene Flächen konzentrieren. Wie das Gebäudeensemble künftig genutzt wird, ist noch völlig unklar. Bistumssprecher Kappes betonte am Mittwoch gegenüber unserer Redaktion: „Wir wollen es auf jeden Fall als geistlichen Ort erhalten.“
Am Mittwochabend äußerte sich Claudia Schwarz dann noch einmal gegenüber unserer Redaktion. Das Dekret habe sie am frühen Abend über ihren Anwalt erhalten. "Wenn nun nichts mehr dazwischen kommt, müsste ich am 25. April ausziehen. Denn ich stehe zu meinen Worten."