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Ex-Waffenlobbyist: Landgericht verfügt Entlassung von Schreiber

Ex-Waffenlobbyist

Landgericht verfügt Entlassung von Schreiber

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    Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber kommt unter Auflagen frei. Foto: Stefan Puchner/Archiv dpa
    Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber kommt unter Auflagen frei. Foto: Stefan Puchner/Archiv dpa

    Das Landgericht habe seine Entlassung verfügt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag in Augsburg. Die Freilassung aus der Haft ist mit strengen Auflagen verbunden. So musste der gesundheitlich angeschlagene 78-Jährige seine Personaldokumente abgeben und eine Kaution von 100 000 Euro hinterlegen.

    Schreiber war vor rund zwei Jahren wegen Steuerhinterziehung von 7,3 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden, hatte aber Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren nach Augsburg zurückverwiesen. Dort soll unter anderem die Zuständigkeit der deutschen Behörden geprüft werden, da die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre lange Zeit in Kanada lebte.

    Das Landgericht hatte den Haftbefehl gegen Schreiber vor rund einer Woche außer Vollzug gesetzt, nachdem der 78-Jährige in seiner Gefängniszelle einen Herzinfarkt erlitten hatte. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte dagegen Beschwerde eingelegt, diese war aber vom Oberlandesgericht in München (OLG) abgewiesen worden.

    Nach dem Beschluss darf Schreiber seine Haft nun in seinem Haus in Kaufering verbüßen. Er muss sich einmal täglich bei der Polizeiinspektion in der Kreisstadt Landsberg am Lech melden, darf sein Grundstück aber ansonsten ohne vorherige gerichtliche Genehmigung nicht verlassen. Damit wollen die Behörden verhindern, dass Schreiber nach Kanada flüchtet, wo er mehrere Jahre gelebt hatte. Erst im August 2009 war er nach einem aufwendigen juristischen Verfahren nach Deutschland ausgeliefert worden. dpa

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