Er überfiel seine Ex-Frau heimtückisch im Bad und stach sie brutal nieder - dafür muss ein 54 Jahre alter Mann nun 13 Jahre in Haft. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wertete den Angriff als versuchten Mord und blieb mit seinem Urteil am Dienstag nur knapp unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 14 Jahren. Die Mutter von vier Kindern war bei dem Überfall im April vergangenen Jahres lebensgefährlich verletzt worden.
Der Kammervorsitzende Richard Caspar sprach von einer heimtückischen Tat aus niederen Beweggründen. "Sie haben Ihre frühere Frau ein Leben lang malträtiert und sie selbst nach Ihrer Scheidung nicht in Ruhe gelassen", sagte der Richter. Der Angeklagte habe seine Frau als sein Eigentum betrachtet. "Und bei Ihrer Tat im März 2011 haben sie Ihr jedes Lebensrecht abgesprochen, weil sie Ihnen zu nichts mehr nutze war."
Der Verteidiger des 54-Jährigen wertete die Tat dagegen als versuchten Totschlag und forderte lediglich acht Jahre Haft für seinen Mandanten. Der Mann nahm das Urteil ohne Regung entgegen. Er hatte während des dreitägigen Prozesses zu der Tat geschwiegen.
Der bereits in den 1990er Jahren nach Serbien abgeschobene Ex-Mann war im März 2011 illegal nach Deutschland zurückgekehrt. Seine frühere, in Fürth lebende 53 Jahre alte Ex-Frau hatte er darum gebeten, bei ihr ein paar Tage wohnen zu dürfen. Bei dem Besuch hatte er ihr mehrfach vorgeschlagen, ihn noch einmal zu heiraten, was die Frau aber nach ihrer Aussage entschieden ablehnte. Der Mann hatte gehofft, durch die Heirat in Deutschland bleiben zu können.
Zu der Tat kam es Anfang April: Als die Frau nachts in das Badezimmer ging, stürzte sich ihr Ex-Ehemann plötzlich auf sie, warf ihr eine Decke über und stach anschließend mit einem Messer auf sie ein. Ihrer mit in der Wohnung lebenden Schwiegertochter war es gelungen, den Angreifer zu überwältigen. Polizisten nahmen den Mann noch in der Wohnung seiner Ex-Frau fest.
Ärzte stellten bei dem Opfer 12 Stichwunden fest. Noch immer sei ihr Körper voller Narben. Nachts leide sie unter Angstzuständen. "Ich kann nicht ohne angeschaltetes Licht schlafen", hatte sie am ersten von drei Prozesstagen ausgesagt. Von ihrem früheren Ehemann, von dem sie sich 1994 hatte scheiden lassen, verlangt sie als Nebenklägerin 25 000 Euro Schmerzensgeld. dpa