In den evangelischen Kirchen in Bayern dürfen homosexuelle Paare künftig öffentlich im Gottesdienst gesegnet werden. Das hat die Landessynode - das ist das evangelische Kirchenparlament - am Mittwochabend nach intensiver Diskussion mit großer Mehrheit beschlossen. Allerdings gilt ein Gewissensvorbehalt: Die Pfarrer können selbst entscheiden, ob sie solchen Segen erteilen wollen. Wenn das ihrem Bibel-Verständnis widerspricht, dürfen Pfarrer auch ablehnen. Am Donnerstag ging die viertägige Frühjahrstagung der 108 bayerischen Kirchenparlamentarier im mittelfränkischen Schwabach zu Ende.
Bisher war eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nur im privaten, seelsorgerlichen Rahmen offiziell möglich - etwa in Amtszimmern von Pfarrern. Ganz bewusst soll auch künftig nicht von einer Trauung, sondern von einer Segnung die Rede sein - um die Einheit der Kirche nicht zu gefährden, wie der Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe deutlich macht, auf dessen Grundlage das Kirchenparlament abgestimmt hat. Denn für viele Konservative bleibe die Ehe ein geschützter Begriff für die Verbindung von Mann und Frau, hieß es. Der Gewissensvorbehalt spiegelt den Dissens der evangelischen Landeskirche in dieser Frage wider, der auch nach der Abstimmung weiter besteht.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Bayern begrüßte zwar den Beschluss der Landessynode als Schritt hin zu Akzeptanz. "Dass die Ehen von Lesben und Schwulen auch weiterhin nicht als gleichwertig zu heterosexuellen Ehen anerkannt werden, ist jedoch bedauerlich", erklärte Landesvorstand Markus Apel. Gleichgeschlechtliche Paare seien ebenso durch das Band der Liebe und der gegenseitigen Verantwortung verbunden. "Ihre Verbindung verdient daher auch den gleichen Respekt", sagte Apel weiter. Die Landeskirche müsse diese Gleichwertigkeit auch anerkennen und dafür sorgen, dass die Segnungsgottesdienste den Traugottesdiensten gleichen.
Bei der katholischen Kirche ist die Ehe Mann und Frau vorbehalten
Spätestens im Herbst soll klar sein, wie die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in evangelischen Gottesdiensten in Bayern ablaufen kann. Bis dahin soll laut Landeskirche eine Handreichung mit einer liturgischen Ordnung zu diesen besonderen Segnungen erscheinen.
Auch bundesweit herrscht bei der evangelischen Kirche Uneinigkeit in die Frage der Segnung. Die Synode in Württemberg etwa verbietet die öffentlichen Segnungen von Homo-Paaren, die Landeskirche Baden erlaubt sie dagegen. Gesetzlich ist die sogenannte Homo-Ehe seit mehr als einem halben Jahr der von Heterosexuellen gleichgestellt. Statt einer Lebenspartnerschaft können Homosexuelle seit Oktober beim Standesamt eine Ehe schließen.
Bei der katholischen Kirche ist die Ehe Mann und Frau vorbehalten. Eine öffentliche Segensfeier gleichgeschlechtlicher Paare gibt es nicht. Das kann auf Bistums- oder Bundesebene auch nicht beschlossen werden. Für die kirchliche Eheschließung Homosexueller müsste das Kirchengesetz geändert werden - und das kann nur in Rom erfolgen. Somit hat der Papst auch für die katholische Kirche in Bayern in dieser Frage das letzte Wort.
"Ich bin der Landessynode und den Mitgliedern der Arbeitsgruppe sehr dankbar für ihre weise Entscheidung", sagte der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. "Sie nimmt ernst, dass es in einer großen Kirche unterschiedliche Deutungen biblischer Texte gibt, die auch mit großem Bemühen nicht überwunden werden konnten und mit denen wir leben müssen." Unterschiedliche Auffassungen stellten nicht die Gemeinschaft in der Kirche infrage. (dpa)