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Erlangen: Schottergärten verboten: Nachbarn melden Gärten bei der Stadt

Erlangen

Schottergärten verboten: Nachbarn melden Gärten bei der Stadt

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    Gärtner, die zu viel Stein verwenden, haben es zunehmend schwerer.
    Gärtner, die zu viel Stein verwenden, haben es zunehmend schwerer. Foto: Carmen Jaspersen, dpa

    Die Stadt Erlangen war die erste Kommune in Bayern, die Schottergärten verboten hat. Mittlerweile hat auch Baden-Württemberg ein Verbot ausgesprochen und Bayern will es Kommunen erleichtern, Steingärten zu verhindern. Herr Weber, Sie sind der Baureferent von Erlangen, haben Sie jetzt ein Kontrollteam eingesetzt, das die privaten Gärten überprüft?

    Josef Weber: Nein, es gibt keine mobile Gartenkontrolle, wenn Sie das meinen. Aber wir haben zwei Baukontrolleure und die laufen schon mit offenen Augen durch die Stadt.

    Aber wie finden Sie dann heraus, wer gegen Ihre neue Satzung verstößt?

    Weber: Zum einen müssen alle Bürger zu uns kommen, die einen Bauantrag stellen. Wir prüfen dann natürlich neue Projekte und wenn ein Schottergarten eingeplant ist, machen wir die Bauherrn darauf aufmerksam, dass dies nicht zulässig ist.

    Und was machen Sie mit bestehenden Schottergärten, dürfen die erhalten bleiben?

    Weber: Die neue Verordnung zur Gestaltung der Freiflächen gilt nur für neue Vorhaben und Umbaupläne. Besitzer bestehender Schottergärten können wir also nicht verpflichten, sie zurückzubauen, wir beraten sie aber. Die neuen Regeln zu Begrünung der Freiflächen sind ja keine Idee von uns aus der Verwaltung, sondern die Umsetzung des politischen Willens des Stadtrats. Den Antrag hatten die Grünen gestellt.

    Erlangen zählt etwa 112.000 Einwohner. Wie erfahren Sie denn, dass einer einen verbotenen Schottergarten hat?

    Weber: Uns werden Schottergärten gemeldet. Vor allem interessierte Nachbarn rufen an und informieren uns.

    Und was passiert dann?

    Weber: Wir rufen die Besitzer der Schottergärten an und klären sie auf.

    Da gibt es sicher viel Kritik, oder?

    Weber: Nein, bisher nicht. Die meisten angesprochenen Gartenbesitzer reagieren sehr verständnisvoll. Viele sagen, sie hätten von der neuen Anordnung schlicht nichts gewusst. Wir erklären ja immer auch die Hintergründe der neuen Anordnung, dass Schottergärten eben sehr große Nachteile haben, weil sie beispielsweise die Hitze speichern, weil zu wenig Wasser in den Boden abfließen kann, weil sie zu wenig Lebensraum für Insekten und Vögel bieten. Und das verstehen die meisten Bürger auch.

    Aber wie viel Stein ist erlaubt, ab wann ist ein Garten ein Schottergarten?

    Weber: Wenn der Steinanteil in einem Garten im Schnitt über 50 Prozent beträgt. Wir haben bewusst nicht genau festgelegt, auf wie viel Quadratmetern Erde wie viele Steine erlaubt sind, aber mit dieser Schätzung kommen viele zurecht. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch betonen, dass es uns mit der neuen Satzung nicht in erster Linie um ein Verbot gegangen ist. Wir wollen vielmehr ein Bewusstsein bei den Bürgern schaffen, wie jeder Einzelne zu mehr Klima- und Naturschutz beitragen kann, das ist ja schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

    Einer unserer Leser fragte, ob auch japanische Gärten verboten sind?

    Weber: Das kommt immer darauf an, was jemand unter einem japanischen Garten versteht. Es gibt japanische Gärten, die Wasserstellen haben, die viele Bäume und Büsche integrieren, gegen solche japanische Gärten ist nichts einzuwenden. Wenn einer allerdings unter einem japanischen Garten einen Steingarten versteht, dann würden wir mit ihm sprechen und ihn beraten.

    Was passiert, wenn ein Gartenbesitzer auf seinen Schottergarten besteht?

    Weber: Wenn jemand gar kein Einsehen hat, bekommt er erst einmal einen negativen Bescheid zugeschickt mit der Aufforderung, seinen Garten umzugestalten. Mit diesem Bescheid könnte der Gartenbesitzer streng genommen vor Gericht gehen, dort wird dann geprüft, ob die Satzung rechtens ist. Und natürlich wären auch Bußgelder möglich, deren Höhe sich nach dem Maß des Verstoßes gegen die Verordnung richtet. Aber, wie gesagt, die Verordnung ist seit März in Kraft und so weit ist es noch nie gekommen.

    Der Haus- und Grundbesitzerverein hat die Satzung aber kritisiert.

    Weber: Inhaltlich hat aber auch der Haus- und Grundbesitzerverein nichts gegen unsere Verordnung. Die Kritik galt nur der Satzung an sich, weil der Haus- und Grundbesitzerverein lieber auf Freiwilligkeit setzt und eine Satzung für unnötig hält.

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