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Entscheidung des BGH: Gefährlicher Sextäter bleibt in Freiheit

Entscheidung des BGH

Gefährlicher Sextäter bleibt in Freiheit

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    Der Sexualstraftäter bleibt auf freiem Fuß.
    Der Sexualstraftäter bleibt auf freiem Fuß.

    Karl D. gilt als sehr gefährlich. Er hat drei Mädchen vergewaltigt und gequält. Dennoch bleibt der verurteilte Sexualstraftäter aus Penzberg (Kreis Weilheim-Schongau) auf freiem Fuß.

    So hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der 58-Jährige lebt seit seiner Haftentlassung bei seinem Bruder in Heinsberg (Nordrhein-Westfalen). Er wird seit knapp einem Jahr rund um die Uhr von der Polizei überwacht.

    Der BGH sah keine rechtliche Grundlage für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung und verwarf damit die Revision der Münchner Staatsanwaltschaft. Ein Urteil des Landgerichts München II, das im Februar 2009 eine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt hatte, ist damit rechtskräftig. Eigens angereiste Anwohner aus Heinsberg, die in der Nähe des Sextäters leben, waren den Tränen nahe. In Heinsberg wird täglich gegen dessen Anwesenheit protestiert.

    Karl D. hat rund 20 Jahre hinter Gittern verbracht. 1985 war er wegen der Vergewaltigung einer Schülerin zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Da er nach seiner Entlassung wieder zwei Mädchen stundenlang vergewaltigte und sadistisch misshandelte, kam er 1995 für weitere 14 Jahre in Haft.

    Da im damaligen Urteil keine Sicherungsverwahrung angeordnet worden war, hätte er nur dann nach dem Haftende weggesperrt werden können, wenn die Rückfallgefahr erst nach dem Urteil zu erkennen gewesen wäre. Zwar stuften Sachverständige den Mann als gefährlich ein - der BGH sah wie das Landgericht darin aber lediglich eine neue Bewertung bekannter Umstände. (hogs)

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