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Embryonenspende: Weg frei für Schneeflockenkinder

Embryonenspende

Weg frei für Schneeflockenkinder

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    Viele Stunden lang ist der Prozess nichts anderes als die Auffrischung des Biologie-Leistungskurses. Minütlich fallen Begriffe wie Zygote, Blastozyste oder 2-PN-Zellen. Dann steht Hans-Peter Eiden, Vorsitzender des Netzwerks Embryonenspende aus Höchstädt (Kreis Dillingen) und einer der Angeklagten, für sein Plädoyer auf. „Für die Betroffenen geht es nicht um irgendwelche Zellen“, sagt er. „Sondern um Babys, mit Ärmchen und Beinchen dran.“ Er und seine Kollegen verhelfen bundesweit Paaren, die sonst keine Kinder bekommen können, zu Nachwuchs. Das Netzwerk vermittelt dazu tiefgefrorenes Genmaterial, das bei künstlichen Befruchtungen übrig bleibt. Insgesamt 33 sogenannte Schneeflockenkinder sind auf diese Weise bislang auf die Welt gekommen. Laut Staatsanwaltschaft Augsburg ist das Entstehen dieser Kinder gegen das Gesetz. Die Anklage gegen die Vorstandsmitglieder des Netzwerkes lautet „missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken“. Im März standen drei Verantwortliche vor dem Amtsgericht Dillingen. Dessen Urteil, grob zusammengefasst: Die Praxis des Netzwerkes ist unzulässig, das konnten die Angeklagten aber nicht wissen. Sie hatten vergeblich versucht, Aussagen von Behörden zur Legalität ihrer Arbeit zu erhalten. Es kam zum Freispruch. Die

    Juristisch ging es um die Frage, ab wann eine Eizelle als befruchtet gilt. Die Spende eines Embryos, also einer befruchteten Zelle, ist erlaubt. Die Weitergabe von unbefruchteten Eizellen ist in Deutschland dagegen untersagt. Im vorliegenden Fall geht es um sogenannte imprägnierte Eizellen, die das Netzwerk vermittelt hat. Hierbei ist das Spermium in die Eizelle eingedrungen, die Zellkerne sind aber noch nicht verschmolzen. Laut einer Richtlinie der Bundesärztekammer aus diesem Sommer sind auch diese Zellen befruchtet. Dieser Sichtweise schloss sich das Schöffengericht um Richter Christian Grimmeisen an. Es wies nicht nur die Berufung zurück, sondern stellte auch klar: Die Vermittlung von imprägnierten Eizellen ist zulässig. Das Netzwerk, das nach dem Dillinger Urteil viele Wunscheltern vertrösten musste, kann damit seine Arbeit wieder voll aufnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beteiligte rechnen damit, dass der Fall in die nächste Instanz geht.

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