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Eingestürzte Eishalle: Erneuter Freispruch für den Bauingenieur im Reichenhall-Prozess

Eingestürzte Eishalle

Erneuter Freispruch für den Bauingenieur im Reichenhall-Prozess

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    Im Prozess um den Einsturz einer Eislaufhalle in Bad Reichenhall 2006 hat es erneut einen Freispruch gegeben.
    Im Prozess um den Einsturz einer Eislaufhalle in Bad Reichenhall 2006 hat es erneut einen Freispruch gegeben. Foto: dapd

    Im Revisionsprozess um den verheerenden Einsturz der Eislaufhalle von Bad Reichenhall ist der Angeklagte am Donnerstag erneut freigesprochen worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Traunstein ist der Bauingenieur nicht für den Tod von 15 Menschen mitverantwortlich. Der 58-Jährige hatte sich seit September erneut wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Sein Freispruch im ersten Prozess war 2010 vom Bundesgerichtshof kassiert worden.

    Im Auftrag der Stadt hatte der Gutachter dem Gebäude keine drei Jahre vor der Katastrophe einen guten Zustand bescheinigt. Am 2. Januar 2006 kamen bei dem Einsturz der Halle 15 überwiegend junge Menschen ums Leben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

    Nicht nur nach Überzeugung der Verteidiger saß in dem Prozess der Falsche auf der Anklagebank. Auch mehrere Nebenkläger warfen der Staatsanwaltschaft vor, nach dem ersten Verfahren neue Ermittlungen gegen städtische Verantwortliche unterlassen zu haben. Weil der Vorwurf der fahrlässigen Tötung verjährt war, konnten keine Beamten mehr angeklagt werden.

    Nebenkläger Robert Schromm - er verlor bei dem Unglück seine Frau - nannte dies einen Justizskandal. "Die wahren Verantwortlichen wurden der Reihe nach vor Gericht vorgeführt, aber nicht als Angeklagte, sondern als Zeugen." Eine Anzeige gegen den Chefermittler wegen Strafvereitelung im Amt blieb ohne Folgen.

    Nach Ansicht von Verteidiger Rolf Krüger wäre das Unglück zu verhindern gewesen, wenn Hinweise auf Jahrzehnte zurückliegende Baumängel im Rathaus gehört worden wären. "Die Stadt hat so lange nichts getan, bis es nichts mehr zu tun gab", hatte der Anwalt in seinem Plädoyer gesagt.

    Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Angeklagte dennoch seine Pflicht als Gutachter verletzt: Er hätte auch bei einer Studie für lediglich 3000 Euro erkennen müssen, dass Leimfugen in Dachbalken defekt waren. Auch hätte dem im Rathaus als "Statikpapst" geschätzten Bauingenieur das Fehlen der geprüften Statik auffallen müssen. dpa

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