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Eigenheimzulage: Häuslebauer ärgern sich über Söders Geschenk

Eigenheimzulage

Häuslebauer ärgern sich über Söders Geschenk

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    Wer in Bayern ein Haus baut, darf mit einem Zuschuss von 10.000 Euro rechnen - unter gewissen Voraussetzungen.
    Wer in Bayern ein Haus baut, darf mit einem Zuschuss von 10.000 Euro rechnen - unter gewissen Voraussetzungen. Foto: Mathias Wild

    Vier Tage ist die Eigenheimzulage, mit der die bayerische Staatsregierung Häuslebauer belohnen will, gerade einmal alt und schon gibt es Ärger. Mehr als 1500 Bürger haben sich einer Petition angeschlossen, die sich gegen das Reglement für die Auszahlung der 10.000 Euro wendet. Genau genommen gegen den Stichtag. Denn den staatlichen Zuschuss erhält nur, wer sein Haus nach dem 30. Juni 2018 gekauft oder die Baugenehmigung dafür erhalten hat.

    Für Ronja Moser kommt das Geschenk des Staates also wenige Wochen zu spät. Die 32-Jährige baut mit ihrer Familie im Landkreis Dillingen ein Haus, hat dafür Ende Mai die Genehmigung bekommen – und muss daher auf die 10.000 Euro verzichten. Dabei hatte sie mit dem Geld fest gerechnet. „Wir sind davon ausgegangen, dass der Stichtag der 1. Januar 2018 ist“, erklärt Moser.

    Denn: Die Eigenheimzulage sei immer in einem Atemzug mit dem Baukindergeld des Bundes genannt worden. Und dieses soll rückwirkend ab dem 1. Januar gezahlt werden. „Es war die Rede von einem einheitlichen Vollzug. Das heißt doch wohl, dass beides auch ab demselben Stichtag bezahlt wird“, sagt Moser.

    SPD spricht von "grobem handwerklichen Fehler"

    Sie bekommt dabei auch Unterstützung von der SPD. Deren wohnungspolitischer Sprecher Volkmar Halbleib spricht von einem „groben handwerklichen Fehler“ der Staatsregierung. „Wer baut, muss genau rechnen und sich auf Zusagen verlassen können. Es kann nicht sein, dass die Bürger und Bürgerinnen für Kommunikationspannen in der Staatsregierung büßen müssen“, teilte der Landtagsabgeordnete am Mittwoch mit. Sein Fazit: „Söder verspricht, die Behörde zahlt nicht.“

    Im Bauministerium sieht man das anders. Eine Sprecherin betont, dass nie ein konkretes Datum genannt wurde. Erst jetzt – seit dem 1. September können Anträge eingereicht werden – wurde der 30. Juni 2018 genannt.

    Dass man aus der Formulierung „einheitlicher Vollzug“ Rückschlüsse auf ein konkretes Datum ziehe, könne sie nicht nachvollziehen. Wohl aber, dass sich Menschen aufregten, die den Stichtag knapp verpassten.

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