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Eigenheimzulage: Es gibt wenig Hoffnung für verärgerte Häuslebauer

Eigenheimzulage

Es gibt wenig Hoffnung für verärgerte Häuslebauer

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    Seit dem 1. September können bayerische Häuslebauer Anträge für die Eigenheimzulage einreichen.
    Seit dem 1. September können bayerische Häuslebauer Anträge für die Eigenheimzulage einreichen. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Im Streit um den Stichtag für die Eigenheimzulage des Freistaats bleibt Bayerns Bauministerin Ilse Aigner (CSU) hart. Zwar räumte die Ministerin am Freitag bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz ein, dass es „offensichtlich unterschiedliche Wahrnehmungen“ gegeben habe.

    Das sei „bedauerlich“, sagte sie, betonte aber auch, dass ihr Ministerium bis zuletzt keinen Stichtag genannt hatte. Es bleibe – wie vom Kabinett diese Woche beschlossen – beim Stichtag 1. Juli 2018. Die 10.000 Euro vom Freistaat könne also nur in Anspruch nehmen, wer sein Haus nach dem 30. Juni gekauft oder die Baugenehmigung dafür erhalten hat.

    Wie berichtet, haben sich bereits 1500 Bürger einer Petition gegen diese Regelung angeschlossen. Sie machen geltend, dass in der Ankündigung der Staatsregierung stets davon die Rede gewesen sei, dass die Eigenheimzulage im Vollzug analog zum Baukindergeld des Bundes gezahlt werde, nämlich rückwirkend zum 1. Januar 2018.

    Nur für die Eigenheimzulage gelten eigene Regeln

    Laut Aigner gilt das aber nur für das zusätzliche Baukindergeld des Landes. Hier wolle der Bund Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren mit 1200 Euro pro Kind und Jahr unterstützen. Bayern werde 300 Euro pro Kind und Jahr drauf legen.

    Für die 10.000 Euro Eigenheimzulage dagegen gälten eigene Regeln. Unter anderem müssten Anspruchsberechtigte mindestens ein Jahr in Bayern leben und arbeiten, ihr Jahreseinkommen dürfe bestimmte Grenzen nicht übersteigen (50.000 Euro für Alleinstehende, 75.000 Euro für Paare plus 15.000 Euro für jedes Kind) und es gelte der Stichtag 1. Juli 2018.

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