Es geschah mitten in der Eichstätter Innenstadt. Die Frau war nur kurz noch mal mit dem Hund raus gewesen. Sie hatte dann laut um Hilfe geschrien. Vergeblich. Die 60-Jährige wurde im vergangenen Sommer in einem Gebüsch nahe des Herzogsstegs an der Altmühl vergewaltigt.
Seit gestern muss sich deshalb ein 26-Jähriger am Landgericht Ingolstadt verantworten. Er gestand zum Prozessauftakt. Sein Verteidiger Sascha Loth trug eine Erklärung vor, die die Anklage von Staatsanwalt Jürgen Staudt bestätigte. Sein Mandant gab zu, die Frau am 11. August gegen 23 Uhr in ein Gebüsch gezerrt und sich dort an ihr vergangen zu haben. Ein Bekannter soll dabei zugeschaut haben. Was der Mann genau getan oder unterlassen hat, wird das Gericht noch klären.
Angeklagter entschuldigt sich beim Opfer
Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Frau, nachdem diese erneut hatte schildern müssen, was ihr widerfahren war. Er wisse, er könne ihre seelischen und körperlichen Schmerzen nicht wieder gutmachen, aber er wolle sich entschuldigen und um Vergebung bitten. Sie erwiderte: „Ich weiß nicht, was mit Ihnen passiert. Ich hoffe, dass Sie eine Strafe bekommen und keine anderen Frauen mehr unter Ihnen leiden müssen.“ Die Frau war danach für zehn Wochen in die Psychiatrie gekommen. Sie sagte, sie versuche zu verdrängen, was war, schaffe es aber nicht. Sie nimmt Medikamente. Sie sagte fragend: „Ich habe geschrien wie am Spieß. Es hätte mich doch jemand hören müssen.“
Die Stadt Eichstätt war nach der Tat in Aufruhr
Die kleine Universitätsstadt im Altmühltal war nach der Vergewaltigung aufgeschreckt worden. Der Tatort am Fluss liegt dort, wo sich abends Studenten und Asylsuchende zum Bier am Flussufer treffen. Der Angeklagte ist vor Jahren aus Afghanistan geflüchtet und über Griechenland nach Deutschland gekommen. Er entschuldigte sich, andere Flüchtlinge durch seine Tat in eine schwierige Lage gebracht zu haben.
Er behauptet, an jenem Augusttag viel Alkohol getrunken zu haben. Seine Freunde hätten ihn „süchtig“ gemacht. Er sei „sehr, sehr kaputt“ gewesen. Dass er Zeugenangaben zufolge noch hatte Fahrrad fahren können, scheint dem zu widersprechen. Das rechtsmedizinische Gutachten steht aus. Ein Urteil fällt am Freitag.