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Ehrmann: Gericht nimmt Werbung für "Monsterbacke" noch einmal unter die Lupe

Ehrmann

Gericht nimmt Werbung für "Monsterbacke" noch einmal unter die Lupe

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    Der Früchtequark "Monsterbacke" enthält mehr Zucker als reine Milch.
    Der Früchtequark "Monsterbacke" enthält mehr Zucker als reine Milch. Foto: Franziska Kraufmann/Archiv (dpa)

    Der Bundesgerichtshof (BGH) will die umstrittene Werbung für den Ehrmann-Kinderquark "Monsterbacke" noch einmal genau prüfen. Das wurde in der Verhandlung des Gerichts am Montag deutlich. Ob das Gericht noch am Montag zu einer Entscheidung kommen würde, blieb zunächst unklar. 

    Ehrmann zieht "Monsterbacke"-Slogan zurück

    Den Richtern liegt eine Klage der Wettbewerbszentrale vor. Diese sieht in dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" unter anderem einen Verstoß gegen EU-Recht. Ehrmann verwendet den Slogan nicht mehr. 

    In Karlsruhe ging es am Montag vor allem um die Frage, ob der Slogan mit zusätzlichen Hinweisen erlaubt wäre. Auch die Wettbewerbshüter könnten sich das nach Angaben ihrer BGH-Anwältin vorstellen. 

    Vorwurf: Werbung sei irreführend

    Ursprünglich wollte die Wettbewerbszentrale den Werbespruch ganz verbieten lassen: Er sei "irreführend" und wecke bei den Verbrauchern falsche Hoffnungen. Der Quark enthalte viel mehr Zucker als reine Milch, worauf jedoch nicht hingewiesen werde. Der Fall hat auf eine Anfrage des BGH von 2012 bereits den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigt.

    dpa

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