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Ebola: Bayerischer Mediziner fordert strenge Meldepflicht

Ebola

Bayerischer Mediziner fordert strenge Meldepflicht

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    Seine Homepage illustriert Volker Juds mit der "Pest von Ashdod". Einer Bibelgeschichte, ein Gemälde voller Kranker und Dahinsiechender des Franzosen Nicolas Poussin, 17. Jahrhundert. Juds ist kein Kunsthistoriker, sondern Arzt und Leiter des staatlichen Gesundheitsamts in Garmisch-Partenkirchen, der oberbayerischen Stadt, in der schon viele Jahre keine Seuche mehr ausgebrochen ist. Geht es nach ihm, wird es auch dabei bleiben.

    Landratsamt soll zielsicher Verdachtsfälle überprüfen können

    Juds fordert mehr Überwachung für Rückkehrer aus Ebola-Gebieten. Wenn Ärzte, Krankenpfleger und Besucher aller Art aus den Seuchengebieten nach Deutschland zurückkommen, will Juds in seinem Zuständigkeitsgebiet darüber informiert werden. "Wenn ich weiß, wer wann in seinem solchen Gebiet war und wenn ich mit ihm in Kontakt stehe, kann ich bei einem möglichen Verdachtsfall schnell und zielsicher reagieren", sagt der Leiter des Gesundheitsamts dem Bayerischen Rundfunk . Schnell und zielsicher heißt für ihn, Verdachtsfälle schnell und zielsicher unter Quarantäne zu stellen, um jegliche Gefahr zu beseitigen.

    Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte unterstützt ihn dabei. Vorsitzende Ute Teichert fordere darüber hinaus eine Regelung auf Bundesebene für Heimkehrer aus Ebola-Gebieten, berichtet der BR. Bislang prüft lediglich das Landratsamt Augsburg, ob Juds Forderungen rechtlich umgesetzt werden können. Doch ein deutschlandweites Gesetz stehe bislang nicht zur Debatte, heißt es aus dem Bundesgesundheitsminsiterium. Rechtlich regle das Infektionsschutzgesetz alle Maßnahmen bis auf Kreisebene.

    "Rückkehrer sind nicht verdächtig", sagt das Robert-Koch-Institut

    Zudem hat erst am Donnerstag das Robert-Koch-Institut zusammen mit Beauftragten der Länder ein Merkblatt erstellt, dass die Rückkehrer in drei Kategorien unterteilt. Kurzfassung: Rückkehrer sind nicht grundsätzlich ansteckungsverdächtig. Der Anzug schütze die Helfer zur Genüge und in den ersten 21 Tagen - so lange der Erreger ansteckend ist - empfiehlt das Schreiben strenge Selbstüberwachung. Ist ein Besucher des Ebola-Gebiets nur gering oder überhaupt nicht geschützt mit Erkrankten in Kontakt gekommen, greifen die Paragraphen aus dem Infektionsschutzgesetz. Im schlimmsten Fall droht auch hier die Quarantäne.

    Der Mensch sei doch von Natur aus daran interessiert, gesund zu bleiben und niemand anzustecken, heißt es aus dem Ministerium. Organisationen wie das Rote Kreuz halten die Zeit, bis die Ansteckungsgefahr vorüber ist, bereits vor Ort ein - natürlich ohne Kontakt zu Ebola-Patienten.

    Das Merkblatt des Ministeriums im Vergleich zu Juds Meldepflicht einen klaren Vorteil: Es muss sich keiner juristischen Prüfung unterziehen, es ist bereits über das Infektionsschutzgesetz abgesichert. Der Vorstoß des Arztes aus Garmisch kollidiert möglicherweise mit den Freiheits- und Selbstbestimmungsrechten, die in Deutschland das Grundgesetz regelt. In einem Fall wird mehr dem Menschen vertraut, im anderen Fall den Behörden.

    Bei den bayerischen Behörden stößt Juds vorerst auf Kritik: Die Regierung von Oberbayern fühlt sich vom Landratsamt umgangen. Man könne nicht ohne Absprache mit den übergeordneten Behörden vorpreschen und Regelungen erlassen, stellt die Regierung klar.

    Am Ende meldet sich die Gesundheisministerin

    Wenige Stunden später meldet sich die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml zu Wort: "Der Vorstoß des Garmischer Gesundheitsamtes ist überflüssig." Das Ministerium sei längst aktiv geworden und habe Hilfsorganisationen angeschrieben. Die Helfer sollten sich doch nach ihrer Rückkehr bei der zuständigen Gesundheitsbehörde melden, sagt Ministerin Huml, die bezeichnenderweise das eigentliche Problem der Forderung Juds am Ende doch noch ausspricht: Nach Ansicht des Bundes gebe es keine Rechtsgrundlage, die symptomlose Patienten dazu zwingen könne, sich beim Gesundheitsamt zu melden.

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