Die Käsespezialität "Weißlacker" muss aus dem Allgäu kommen. Die EU-Kommission in Brüssel hat am Donnerstag den halbfesten Schnittkäse ohne Rinde auf die Liste ihrer "geschützten Ursprungsbezeichnungen" gesetzt. Das bedeutet, dass "Weißlacker" oder "Allgäuer Weißlacker" tatsächlich im Allgäu erzeugt, verarbeitet und nach einem anerkannten Verfahren hergestellt werden muss, um seinen Namen tragen zu dürfen. Nach Angaben der EU-Behörde gibt es mittlerweile bereits über 1200 regional geschützte Produkte. dpa/lsw
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