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EU-Richtlinien: Mit Blaulicht - ohne Führerschein?

EU-Richtlinien

Mit Blaulicht - ohne Führerschein?

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    Mit Blaulicht - ohne Führerschein?
    Mit Blaulicht - ohne Führerschein? Foto: Bernhard Weizenegger

    Von Axel Schmidt Augsburg. Der Bayerische Landesfeuerwehrverband hat vor einem Fahrermangel für die Einsatzfahrzeuge gewarnt.

    Der Grund: Seit 1999 gibt es den EU-Führerschein und die dazugehörigen Richtlinien. Diese schreiben vor, dass neue Inhaber der Führerscheinklasse B keine Fahrzeuge über 3,49 Tonnen mehr fahren dürfen.

    Das gleiche Problem haben jedoch auch diverse andere Rettungsdienste. Wie die meisten Ortsfeuerwehren auch sind Einrichtungen wie die Malteser und das Rote Kreuz auf Fahrer für ihre Einsatz- und Rettungswagen angewiesen.

    "Viele unserer Autos wiegen über 4,25 Tonnen. Das heißt, dass unsere Zivis diese nicht mehr fahren dürfen", klagt Hermann Birkner, Leiter Rettungsdienst bei den Maltesern in München. Er plädiert für eine Ausnahme für den Rettungsdienst: "Mittels Fahrtenbuch kann ja schließlich jeder nachweisen, dass man einen Einsatz gefahren ist." Birkner befürchtet einen Nachwuchsmangel, denn die wenigsten würden für ihren Zivildienst oder ihr freiwillig soziales Jahr einen Lkw-Führerschein machen.

    Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) will im Bedarfsfall sein Personal nachqualifizieren, "auch wenn das mit hohen Kosten und großem Zeitaufwand für das ehrenamtliche Personal verbunden ist", sagt Karl Kilburger. Der Bezirksgeschäftsführer des BRK Schwaben sieht den Rettungsdienst daher nicht gefährdet.

    Allerdings sei eine Ausnahmeregelung wünschenswert. Die ist jedoch nicht in Sicht. Harald Huttner von der Polizeidirektion Augsburg stellt klar: "Die Richtlinie gilt auch für Rettungskräfte. Wir müssten die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiterleiten." Die entscheidet dann von Fall zu Fall.

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