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E-Zigarette: Erbitterter Kampf

E-Zigarette

Erbitterter Kampf

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    Beliebt und umstritten: Gesundheitsexperten warnen vor noch nicht näher erforschten Risiken der E-Zigarette.
    Beliebt und umstritten: Gesundheitsexperten warnen vor noch nicht näher erforschten Risiken der E-Zigarette.

    Sie soll weniger schädlich sein, weil kein Tabak verbrannt wird und zahlreiche Schadstoffe deshalb gar nicht entstehen können. Grundsätzlich ist sie nicht vom Rauchverbot erfasst, weil niemand die giftigen Partikel des

    Die Branche ist auf Wachstumskurs. Der Umsatz hat im Jahr 2011 nach Verbandsangaben rund 100 Millionen Euro betragen – das Zwanzigfache gegenüber 2010. Etwa zwei Millionen Deutsche sollen E-Zigaretten, die herkömmlichen Glimmstängeln nachempfunden werden oder aussehen wie ein Füllfederhalter, bereits im Mund gehabt haben.

    Den Boom bekommt der Augsburger Tabakwaren-Händler Ulrich Mayer jeden Tag mit. „Seit dem vergangenen Mai ist die Nachfrage sehr stark gewachsen“, sagt er. Für Topmodelle hätten die Kunden, ähnlich wie bei hochpreisigen Fahrzeugen mehrwöchige Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Die Anschaffungskosten für die Minigeräte liegen je nach Ausführung etwa zwischen zehn und 60 Euro.

    Während die Beliebtheit der E-Zigarette ungebrochen ist, werden die Warnungen vor Gesundheitsrisiken eindringlicher. Sowohl das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg als auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium halten die Zigarette, die mithilfe eines Akkus auf Knopfdruck die eingesetzte Flüssigfüllung (Liquid) verdampft, für gesundheitlich bedenklich.

    Wie riskant die E-Zigarette ist, welche Schäden und Nebenwirkungen drohen, sei weitgehend unerforscht. Ähnlich wie die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hält auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) den Inhalt der Liquids für problematisch, sofern Nikotin enthalten ist: Ist die Nikotin-Konzentration zu hoch, fällt die „Dampf“-Zigarette unter das Arzneimittelgesetz. Und wenn es für den verwendeten Stoff keine Zulassung gibt, ist der Handel mit ihm verboten. „Einzelprüfungen“ sind im Zweifelsfall notwendig, sagt LGL-Sprecher Ulrich Wust. Seine Behörde habe bereits „einige“ vorgenommen.

    Wie hoch die Nikotin-Konzentration maximal sein darf, vermochte Wust nicht zu sagen. Wie kontrolliert werde, sei Sache der jeweiligen Bezirksregierungen und der nachgeordneten Kreisverwaltungsbehörden. Bei der Regierung von Schwaben hat man sich damit offenbar noch nicht befasst. „Mir ist so was bisher nicht auf den Tisch gekommen“, sagte Sprecher Karl-Heinz Meyer auf Nachfrage.

    Und auch Tabakwaren-Händler Mayer sind derlei Verbote völlig unbekannt. Der Verband des Deutschen E-Zigaretten-Handels spricht von einer „ziemlich chaotischen Situation“, in der sich der Gesetzgeber in Deutschland befinde. Selbst hat der Verband, in dem die sechs größten Hersteller und gut 100 Händler vertreten sind, Klage gegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eingereicht.

    Mit gezielten Falschaussagen werde das Image eines erfolgreichen Produktes geschädigt. Einer der strittigen Punkte betrifft den Handel und den Verkauf der Liquide für E-Zigaretten. „Keines der am Markt gehandelten Produkte unterliegt Reglementierungen durch das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktgesetz“, sagt Sprecher Philip Drögemüller und führt verschiedene deutsche und europäische Gerichtsurteile an.

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