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Doppelmord: Gab es Fehler der Polizei?

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Doppelmord: Gab es Fehler der Polizei?

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    Paukenschlag zu Beginn des fünften Prozesstags um den Hirblinger Doppelmord: Die Verteidiger Walter Rubach und Hansjörg Schmid, die den Angeklagten Waldemar N. vertreten, fordern, dass verschiedene Beweismittel vor Gericht nicht mehr verwertet werden können. Das beantragte Verbot umfasst unter anderem die in der Wohnung des 32-Jährigen gefundenen Küchenmesser sowie die Rechnung über den Kauf eines Spatens, mit dem die beiden ermordeten Nachbarinnen außerhalb des Gersthofer Ortsteils in einem Erdloch verscharrt worden waren.

    Wenn das Gericht dem Antrag stattgibt, könnte das sogenannte Beweisverwertungsverbot zur Folge haben, dass Beweismittel und Aussagen bei der Urteilsfindung so behandelt werden, als seien sie nicht vorhanden. Die Begründung der beiden Verteidiger: Das Auto, in dem die Spatenrechnung lag, und die Wohnung seien wegen Gefahr in Verzug durchsucht worden. Doch die habe nicht bestanden. Denn Waldemar N. befand sich damals für mehrere Stunden bei der Polizei, um eine Aussage zu machen. Möglicherweise ein Formfehler. Bei der Vernehmung hat es nach Ansicht der Anwälte weitere Unstimmigkeiten gegeben: Die Beamten hätten den 32-Jährigen als Zeugen vernommen und ihm vorenthalten, dass er bereits des Kapitalverbrechens beschuldigt wird. Außerdem seien dem Mann Bilder nicht vorgelegt worden, die ihn belasten.

    Das Schwurgericht befasste sich am Mittwoch zudem mit digitalen Spuren des Angeklagten. Laut einer Kripobeamtin besaß Waldemar N. drei Handys. Die Daten des mutmaßlichen Tattags waren aber für alle drei Geräte beim Netzbetreiber nicht mehr vorhanden.

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