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Doppelmord: Der Zoff geht weiter

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Doppelmord: Der Zoff geht weiter

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    Im Prozess um den Doppelmord von Hirblingen geht der Ärger weiter. Nach dem Zoff um einen abgelehnten Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser (wir berichteten), streiten nun Verteidiger und Staatsanwaltschaft. Es geht um mögliche Fehler oder gar absichtliche Tricks der Kripo.

    Die Verteidiger Walter Rubach und Hansjörg Schmid werfen den Ermittlern vor, sie hätten den Angeklagten Waldemar N. getäuscht. Die Kripobeamten hätten N. zu einem Zeitpunkt noch offiziell als Zeugen vernommen, als sie den 32-Jährigen bereits als Verdächtigen für den Mord an den beiden Frauen im Visier hatten. Das wäre unzulässig und könnte ernsthafte Folgen haben.

    Der Streit entzündet sich an einem Besuch zweier Kripobeamten bei N.s Mutter. Die Version der Polizei lautet: Die beiden hätten den Auftrag gehabt, N. zu finden und als Zeugen zu vernehmen. N. war seit zwei Tagen nicht zu Hause, er sei der Letzte aus der Nachbarschaft der getöteten Frauen gewesen, der noch nicht befragt worden war. Doch die beiden Beamten taten weit mehr: Sie fotografierten ein Bild von N. ab, wollten eine DNA-Probe besorgen und nahmen sogar N.s Handy mit. Am selben Tag wurde laut Rubach zudem N.s Auto zur Fahndung ausgeschrieben.

    Die Verteidiger fragen sich, warum dies alles bei einem angeblichen Zeugen geschah. Sie nahmen daher am Mittwochvormittag einen Kripobeamten als Zeugen in die Mangel. Schlüssige Antworten blieb der Polizist teils schuldig. So zum Beispiel auf die Frage, warum das Handy wegen „Gefahr im Verzug“ sichergestellt wurde, das Gerät danach aber für Stunden in seinem Schreibtisch verschwand. Staatsanwältin Martina Neuhierl schritt bei den Fragen der Verteidiger mehrfach ein, was zu heftigen Diskussionen führte.

    Schon vor zwei Wochen hatten die Verteidiger einen Antrag gestellt, dass wichtige Beweismittel nicht verwertet werden dürfen. Über diesen Antrag hat das Schwurgericht bisher noch nicht entschieden. Wenn es ihm stattgibt, könnte das sogenannte Beweisverwertungsverbot zur Folge haben, dass die betroffenen Beweismittel und Aussagen bei der Urteilsfindung so behandelt werden müssen, als ob sie gar nicht vorhanden wären. Der Prozess wird am 7. November fortgesetzt.

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