Mehrere Imker sind mit ihren Klagen auf einen größeren Sicherheitsabstand zwischen ihren Bienenstöcken und Genmais-Feldern gescheitert. Es sei vorerst nicht zu erwarten, dass auf den fraglichen Feldern der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in absehbarer Zeit nochmals Genmais angebaut werde und dessen Pollen den Honig der Imker verunreinigen könne, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig (Az. 7 C 13.12).
Verunreinigter Honig durfte nicht verkauft werden
Unter anderem hatte Hobbyimker Karl Heinz Bablok aus Kaisheim im Landkreis Donau-Ries – wie berichtet – gegen den Freistaat Bayern geklagt. Ein benachbartes Versuchsgut hatte 2003 den umstrittenen und als Lebensmittel nicht zugelassenen Gen-Mais „Mon 810“ der Firma Monsanto angebaut. In das Erbgut der Pflanze ist ein Bakterien-Gen eingebaut. Der Mais produziert damit ein Gift, das den Schädling Maiszünsler bekämpft. Da sein Honig mit Genmais-Pollen verunreinigt war, durfte der Honig des Imkers am Ende nicht in den Handel.
Angebaut hatte den Genmais die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in einer Entfernung von einem bis drei Kilometern von den Bienenhäusern des Klägers entfernt. Der Imker forderte deshalb Schutzmaßnahmen, falls die Landesanstalt erneut Genmais anbauen sollte, und stritt sich durch alle Instanzen.
Gericht: Genmais wird in nächster Zeit nicht mehr auf dem Versuchsgut angebaut
Ohne Erfolg: Laut Gericht sind die Klagen unzulässig. Es sei nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass gentechnisch veränderter Mais – dessen Pollen nicht als Lebensmittel zugelassen ist – in absehbarer Zeit wieder auf dem Versuchsgut angebaut werden wird. Wegen des derzeit anhängigen erweiterten Genehmigungsantrags sei zu erwarten, „dass der Mais in Deutschland erst dann wieder in Verkehr gebracht wird, wenn sich die Zulassung als Lebensmittel auch auf den Pollen erstreckt“, hieß es. (afp, AZ)