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Die Fluchthelfer des Phantoms

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Die Fluchthelfer des Phantoms

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    ... begleitete den Prozess gegen den früheren Rüstüngsstaatssekretär Holger Pfahls vor dem Augsburger Landgericht. Ihm wurde Steuerhinterziehung und Bestechlichkeit zur Last gelegt.
    ... begleitete den Prozess gegen den früheren Rüstüngsstaatssekretär Holger Pfahls vor dem Augsburger Landgericht. Ihm wurde Steuerhinterziehung und Bestechlichkeit zur Last gelegt. Foto: Ulrich Wagner

    Augsburg Ludwig-Holger Pfahls ist längst wieder ein freier Mann, wenn auch unter Bewährungsauflagen. Der Ex-Rüstungsstaatssekretär war im Juli 2004 nach fünfjähriger Flucht in Paris festgenommen, ein Jahr später wegen Korruption und Steuerhinterziehung vor dem Landgericht in

    Nach Informationen unserer Zeitung hat das Amtsgericht Augsburg Mitte November zwei Franzosen der Fluchthilfe für Pfahls schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe verurteilt. Das Gericht entschied ohne öffentliche Verhandlung in Abwesenheit beider Angeklagter. Über zwei Jahre hinweg bis zu seiner Festnahme hatten der Geschäftsmann Raymond Le Grand (56) und David S. (35) nach ihrer Aussage für Pfahls in Paris Wohnungen angemietet und Botengänge für ihn erledigt. Weil nicht geklärt ist, ob die Angeklagten den ihnen auf dem Postweg zugesandten Gerichtsentscheid bereits kennen, wollte sich gestern niemand in der Justiz zu dem Fall äußern.

    Untergetaucht nach Haftbefehl

    Pfahls hatte sich im Sommer 1999 dem Zugriff der deutschen Justiz entzogen, als er davon Wind bekam, dass ein Ermittlungsrichter in Augsburg Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. 2005 bei seiner Verurteilung in Augsburg gestand er, vom Lobbyisten Karlheinz Schreiber 3,8 Millionen Mark angenommen zu haben. Es war Schmiergeld, das unter anderem beim Rüstungsgeschäft mit Saudi-Arabien für die Lieferung von "Fuchs"-Spürpanzern im Jahre 1991 bezahlt worden war.

    Dass Pfahls auf seiner Flucht über "echte" falsche Papiere verfügen konnte und über ausreichend Geld hat er nach Erkenntnissen der Augsburger Fahnder Dieter Holzer zu verdanken. Der heute 66-Jährige ist ebenfalls wegen Fluchthilfe für Pfahls angeklagt, außerdem wegen Falschaussage im ersten Prozess gegen Max Strauß. Anders als gegen seine mutmaßlichen Helfer dürfte er Anfang kommenden Jahres in Augsburg persönlich vor Gericht stehen. Die Strafkammer ist gerade dabei den

    Gegenwärtig wartet der Saarländer, der in den zurückliegenden Jahren als Vermittler international groß im Geschäft war, auf eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken. Er hat den Antrag gestellt, eine 15-monatige Haftstrafe, zu der ihn ein Pariser Gericht wegen Beihilfe zur Veruntreuung von Konzernvermögen verurteilte, in seinem Heimatland absitzen zu dürfen.

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