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Wohnen: Bürger sollen entscheiden: Volksbegehren will Mieten einfrieren

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Bürger sollen entscheiden: Volksbegehren will Mieten einfrieren

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    Mit einem Volksbegehren soll ein weiterer Anstieg der Mieten in Bayern gestoppt werden. 25 000 Unterschriften braucht es, um das Begehren zu beantragen.
    Mit einem Volksbegehren soll ein weiterer Anstieg der Mieten in Bayern gestoppt werden. 25 000 Unterschriften braucht es, um das Begehren zu beantragen. Foto: Jens Schierenbeck, dpa (Symbol)

    Mit einem Volksbegehren will ein breites Bündnis aus Parteien und Verbänden einen weiteren Anstieg der Mieten in Bayern stoppen: Sechs Jahre lang sollen demnach die Bestandsmieten in den 162 bayerischen Kommunen eingefroren werden, in denen bereits jetzt die staatliche Mietpreisbremse gilt. In Schwaben sind davon zwölf Kommunen betroffen: Augsburg, Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Neusäß, Stadtbergen, Lindau, Neu-Ulm, Senden, Sonthofen, Hopferau im Ostallgäu und Bad Wörishofen.

    "Es muss endlich was passieren, es ist fünf vor zwölf", findet Beatrix Zurek vom Mieterverein München. Viel zu lange sei die bayerische Politik untätig gewesen. Deshalb müsse nun die Staatsregierung per Volksgesetzgebung zum Handeln gezwungen werden: Zwar sei das Mietrecht Bundesangelegenheit, eine öffentlich-rechtliche Regelung über die Begrenzung der Miethöhe liege aber in der Verantwortung des Freistaats: "Unser Gesetz ist verfassungsgemäß, wir haben mehrere Gutachten von Rechtsprofessoren", glaubt auch Roland Fischer von der SPD in München.

    Das Bündnis wird getragen von den Mietervereinen in Bayern, der SPD, den Gewerkschaften und der Partei Die Linke. Weitere Unterstützer sind unter anderem die Grünen, der Sozialverband VdK und die ÖDP. Das Bündnis muss nun zunächst mindestens 25.000 Unterschriften für die Beantragung des Volksbegehrens sammeln. Entsprechende Unterschriftenlisten sollen ab sofort in den Büros der Mietervereine, bei den Bündnispartnern oder im Internet verfügbar sein.

    Gesetz sieht Ausnahmen vor

    "Wir wollen mit unserem Gesetz nicht die fairen Vermieter treffen", beteuert Volker Rastätter, Geschäftsführer beim Mieterverein München. Deshalb sehe das Gesetz auch Ausnahmen vor. So sollen Mieterhöhungen möglich sein, wenn die neue Miete nicht mehr als 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betrifft. Nach Neuvermietung oder Modernisierung soll maximal die Vergleichsmiete verlangt werden können. Mieten in Neubauten sollen vom Stopp ausgenommen bleiben, "um Investitionen nicht zu bremsen". Und anders als bei einem in Berlin geplanten Mietenstopp soll in Bayern nicht zur Senkung von Bestandsmieten in Verträge eingegriffen werden.

    Justizminister hat Zweifel an Rechtmäßigkeit

    Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hält den Vorstoß dennoch für verfassungswidrig: "Die Gesetzgebungskompetenz liegt hier eindeutig beim Bund und nicht bei den Ländern", findet der Minister. Über das öffentliche Recht die Bundeskompetenz aushebeln zu wollen, werde nicht funktionieren: "Der Mietendeckel betrifft ein rein privatrechtliches Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter." Unabhängig davon sei der Vorschlag aber auch ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentum der Immobilienbesitzer. Eisenreich hatte allerdings erst kürzlich selbst vorgeschlagen, nach einem Immobilienverkauf die bestehende Miete für drei Jahre einzufrieren.

    "Kein Mieter wird durch den Mietenstopp leichter eine Wohnung finden", glaubt Ulrike Kirchhoff vom Grundbesitzerverband Haus & Grund. Vielmehr werde die Investitionsbereitschaft vor allem von privaten Eigentümern weiter gebremst. Von Mietenbremse über Mietenstopp bis zu Enteignungen: "Es kommt in der Debatte stückchenweise immer wieder etwas oben drauf und das verunsichert viele Investoren", warnt Kirchhoff. Viele Vermieter fühlten sich zu Unrecht als "Miethaie" abgestempelt.

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