Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Dachau: Staatsanwalt erschossen: Angeklagter hatte keine Waffenerlaubnis

Dachau

Staatsanwalt erschossen: Angeklagter hatte keine Waffenerlaubnis

    • |
    In Dachau hat ein Angeklagter im Gerichtssaal einen Staatsanwalt erschossen. Der Täter wurde überwältigt.
    In Dachau hat ein Angeklagter im Gerichtssaal einen Staatsanwalt erschossen. Der Täter wurde überwältigt. Foto: Andreas Gebert

    Es handelt sich dabei um eine kleine französische Pistole vom Kaliber 6,35 Millimeter, wie die Ermittlungsbehörden am Abend bei einer Pressekonferenz zu der Tat vom Nachmittag mitteilten.

    Der Angeklagte hatte nach der Verurteilung zu einem Jahr auf Bewährung plötzlich die Pistole gezogen und erst auf den Richter gezielt und danach den 31 Jahre alten Staatsanwalt erschossen. Der Anklagevertreter starb trotz einer Notoperation wenig später im Krankenhaus.

    Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Ken  Heidenreich, sagte, stand der Angeklagte vor Gericht, weil er für seine Angestellten 44.000 Euro an Beiträgen zur Krankenkasse und  Rentenversicherung nicht gezahlt haben soll. Wie die Polizei mitteilte, gab der Mann im Gerichtssaal während der mündlichen Verhandlung mehrere Schüsse ab. Drei davon trafen den aus München  stammenden Staatsanwalt im Oberkörper.

    Dachau: Staatsanwalt wurde noch von Notarzt behandelt

    Der Anklagevertreter wurde den Angaben zufolge nach den Schüssen  zunächst noch von einem Notarzt behandelt. Er starb dann aber an  seinen Verletzungen. Nicht bestätigen konnte ein Polizeisprecher  zunächst Berichte, wonach der 54-Jährige auch auf den Richter zu  schießen versucht habe. Es sei kein weiterer Mensch verletzt worden. Allerdings hätten Zeugen der Bluttat einen Schock erlitten,  sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord.

    Der Schütze konnte den Polizeiangaben zufolge noch vor Ort  festgenommen werden. Zunächst blieb unklar, woher die Waffe stammte  und wie der Mann sie in den Gerichtssaal schmuggeln konnte. Wie ein  Sprecher des bayerischen Justizministeriums sagte, ist der Mann  aber wahrscheinlich vor der Verhandlung nicht kontrolliert worden  und konnte die Waffe deshalb einfach von zu Hause mit in das  Gericht bringen.

    Am Gericht in Dachau gibt es keine Durchleuchtung

    Tödliche Anschläge bei Gericht

    Die Sicherheitsvorkehrungen in Gerichten können blutige Angriffe nicht immer verhindern. Eine Auswahl spektakulärer Fälle:

    Juli 2009: Während einer Verhandlung am Dresdner Landgericht ersticht der Angeklagte eine als Zeugin geladene Ägypterin. Der Russland-Deutsche tötet die Frau aus Fremdenhass und muss lebenslang in Haft.

    April 2009: Im Landshuter Landgericht erschießt ein Mann seine Schwägerin und nimmt sich danach das Leben. Zwei weitere Menschen werden bei der Schießerei vor einem Sitzungssaal verletzt.

    Mai 1998: Ein 69-Jähriger erschießt aus Rache und Hass auf die Justiz einen 52 Jahre alten Amtsrichter in dessen Dienstzimmer in Essen. Dann tötet er sich selbst.

    Februar 1998: Ein Angeklagter schießt im Gerichtssaal in Aurich (Niedersachsen) einen Staatsanwalt an und erschießt sich selbst.

    März 1997: Ein 39-jähriger Polizist erschießt in einem Amtsgericht in Frankfurt/Main seine Ex-Lebensgefährtin und verletzt deren Anwältin schwer.

    Januar 1995: Ein 54-Jähriger schneidet einer Richterin im Kieler Amtsgericht die Kehle durch. Er hatte irrtümlich angenommen, sie sei für seine Sorgerechtsangelegenheit zuständig.

    März 1994: Im Gericht in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) zündet ein 39-Jähriger einen Sprengsatz, da seine Ex-Freundin ihn wegen Körperverletzung verklagt hatte. Bilanz: sieben Tote, darunter die Frau, der Richter und der Täter selbst.

    März 1981: In Lübeck tötet eine 30 Jahre alte Gastwirtin während einer Verhandlung im Landgericht den mutmaßlichen Mörder ihrer siebenjährigen Tochter.

    Der Ministeriumssprecher sagte, im Amtsgericht Dachau gebe es  anders als in großen bayerischen Gerichten keine wie an Flughäfen übliche Durchleuchtung von Menschen, die das Gebäude betreten. In  dem Gericht, wo sich die Bluttat ereignete, sei eine Kamera  installiert, ein Wachtmeister habe Dienst geschoben. In dem Gebäude  werde nur nach Anordnung im Einzelfall schärfer kontrolliert.

    Es ist nicht das erste Mal, dass es in einem bayerischen Gericht  zu Schüssen kommt. Im Jahr 2009 erschoss in einem Erbstreit ein  Mann seine Schwägerin und nahm sich danach selbst das Leben. Danach  ordnete Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) ein  Sicherheitskonzept an, das zu verbesserten Kontrollen in den  Gerichten führen soll. Wie der Sprecher Merks sagte, wird dieses  Konzept weiterhin nach und nach umgesetzt. Allerdings werde es  zuerst an größeren Gerichten umgesetzt - das kleine Amtsgericht  Dachau sei noch nicht an der Reihe gewesen. afp, dpa

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden