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Dachau: Lebensmüde und teuer: "S-Bahn-Surfer" verursacht Großeinsatz

Dachau

Lebensmüde und teuer: "S-Bahn-Surfer" verursacht Großeinsatz

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    Wegen eines "S-Bahn-Surfers" kam am Mittwochabend der Zugverkehr der S2 zwischen Dachau und Petershausen zum Erliegen.
    Wegen eines "S-Bahn-Surfers" kam am Mittwochabend der Zugverkehr der S2 zwischen Dachau und Petershausen zum Erliegen. Foto: Sven Hoppe, dpa/lby

    Sie balancieren auf Dächern oder hängen an Waggons: Immer wieder haben es Bahn und Polizei mit sogenannten "S-Bahn-Surfern" zu tun. Oft entstehen die lebensgefährlichen Aktionen im Rahmen einer Wette, sind Mutproben oder schlichtweg dämliche Aktionen, von denen anschließend Videos ins Internet gestellt werden.

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    Auch am Mittwochabend hat ein ähnlicher Vorfall zu einem Großeinsatz der Polizei zwischen Dachau und Petershausen geführt. Wie berichtet, hatte ein Lokführer einen "S-Bahn-Surfer" am Ende eines vorausfahrenden Zuges bemerkt. Der zuständige S-Bahn-Fahrer wurde informiert und stoppte seinen Zug. Vom Täter fehlte jedoch jede Spur. Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Unbekannte in den Gleisbereich gestürzt war, wurde die Strecke für etwa zwei Stunden gesperrt und der betroffene Streckenabschnitt mit einem Hubschrauber abgesucht. Auch Beamte mit Spürhunden waren im Einsatz - allerdings ohne Erfolg.

    Bei der Bundespolizei in München ist das "S-Bahn-Surfen" zwar ein bekanntes, aber kein häufiges Phänomen. 2014 registriert die Behörde zwei Vorfälle. Im Juli hatte ein Reisender einen Mann an einer S-Bahn in

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    Die Kosten für einen solchen Einsatz dürften in die Tausende gehen. Eine Hubschrauberflugstunde kostet laut Bundespolizei zwischen rund 600 und 2700 Euro. Und auch für den Täter kann es schnell teuer werden. Zwar handelt es sich bei dem Vergehen in der Regel zunächst "nur" um eine Ordnungswidrigkeit, die mit 35 Euro belegt wird. Kommt es jedoch zu einer Betriebstörung oder gar zu Schäden am Zug oder zu Verletzten, muss sich der Verantwortliche wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten - einer Straftat, die mit einer Haft- und einer Geldstrafe geahndet werden kann. Hinzu kommt, dass sowohl Bundespolizei als auch die Deutsche Bahn Schadensersatzforderungen zivilrechtlich geltend machen könne.

    Aber auch unabhängig von den finanziellen Konsequenzen: Gefährlich sind die halsbrecherischen Aktionen in jedem Fall. Wie sehr, zeigte ein Vorfall in Berlin im März dieses Jahres. Beim Surfen auf einer S-Bahn kam ein 19-Jähriger damals ums Leben. Er befand sich auf dem Dach eines fahrenden Zugs, als die Bahn in einen Tunnel fuhr. drs

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