Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Coronavirus: Neue Corona-Regeln: Das ändert sich ab Montag in Bayern

Coronavirus

Neue Corona-Regeln: Das ändert sich ab Montag in Bayern

    • |
    In Bayern gelten ab Montag neue Testvorschriften.
    In Bayern gelten ab Montag neue Testvorschriften. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Die Corona-Fallzahlen steigen seit Anfang Juli bundesweit. Seit etwa zwei Wochen verzeichnen die Krankenhäuser wieder einen Anstieg der stationär zu versorgenden Covid-19-Patientinnen und -Patienten. Die Bayerische Staatsregierung hat nun die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abgeändert und setzt damit die Beschlüsse der Bund-Länder-Koneferenz von vor zwei Wochen um. Die neuen Regeln gelten ab Montag.

    Neu ist die Testpflicht für Ungeimpfte bei erhöhter Inzidenz: Sie gilt für öffentliche Veranstaltungen, Innenräume der Gastronomie, Krankenhausbesuche, Indoor-Sportstätten, Dienstleistungsangebote sowie Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen und Kultureinrichtungen. Bisher galt meist eine Inzidenz von 50 als Schwellenwert für verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen - jetzt gelten diese bereits ab einer Inzidenz von 35.

    In der Verordnung der Staatsregierung werden auch die Testvorschriften konkretisiert: Gültige Testarten sind PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder weitere Tests aus dem Spektrum der Nukleinsäure-Amplifikations-Technik-Tests (NAT-Tests). Diese Tests dürfen bei Vorlage höchstens 48 Stunden alt sein. Auch 24 Stunden alte POC-Antigentest-Ergebnisse sind zulässig. Auch Antigen-Selbsttest reichen aus, solange sie nicht älter als 24 Stunden sind und unter Aufsicht vorgenommenen wurden.

    Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die asymptomatisch und nachweislich geimpft oder genesen sind. Ebenso müssen Kinder unter sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden, keinen Testnachweis vorlegen.

    Die Testpflicht gilt ab einer Inzidenz von 35

    Für öffentliche Veranstaltungen mit einem klar begrenzten Personenkreis bedeuten die Änderungen, dass in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von 35 oder mehr bis zu 25 Gäste in geschlossenen Räumen und 50 Personen unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen. Auch geimpfte und genesene Personen werden bei öffentlichen Veranstaltungen mitgezählt. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt ab dem Schwellenwert 35 eine Testpflicht.

    Bei Besuchen in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Altenheimen gilt für die Besucherinnen und Besucher unabhängig von der Inzidenz eine Testpflicht.

    Mehr Fans dürfen Großveranstaltungen im Sport besuchen

    Die geänderten Infektionsschutzregeln erlauben den Sport in geschlossenen Räumen ab einer Inzidenz von 35 oder mehr nur mit Testnachweis. Im Freien sind Sportausübende von der Testpflicht ausgenommen.

    Sportliche Großveranstaltungen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands mit bis zu 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Grundsätzlich gilt, dass nur die Hälfte der Plätze der jeweiligen Sportstätte belegt sein darf. Für Freizeiteinrichtungen gelten ebenfalls die neue Regeln. Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt für Besucherinnen und Besucher von Indoorspielplätzen, Schwimmbädern und anderen Einrichtungen in geschlossenen Räumen ab dem neu festgelegten Schwellenwert von 35. Die Testpflicht gilt auch für Kundinnen und Kunden von Dienstleistungsbetrieben in geschlossenen Räumen.

    Bayern legt neue Corona-Regeln für die Gastronomie und Hotellerie fest

    Gastronominnen und Gastronomen dürfen Essen und Getränke zwischen fünf und ein Uhr abieten. Außerdem gilt für die Innenräume ab dem Inzidenzwert von 35 unabhängig von der Zahl der Haushalte an einem Tisch eine Testpflicht.

    Übernachtungsgäste in Hotels und ähnlichen Unterkünften müssen künftig bei der Ankunft und dann nur noch alle 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen. Dies gilt ebenfalls ab einer Inzidenz von 35 und nicht für asymptomatische, geimpfte Personen.

    Neue Regelungen für Schülerinnen und Studierende

    Im Herbst geht es für Kinder und Jugendliche auch in Bayern zurück an die Schulen. Von ihnen wird unabhängig von der örtlichen Inzidenz zwei Mal pro Woche ein Testnachweis verlangt. An den Universitäten sollen Präsenzveranstaltungen stattfinden können. Die Studierenden müssen ab einer Inzidenz von 35 in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten zwei Mal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorlegen, um an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen zu dürfen.

    Die Testpflicht künftig auch für Besucherinnen und Besucher von Kulturveranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 10. September.

    Inzidenz soll bald keine Rolle mehr spielen

    Erst einmal gelten die Regeln mit dem neuen Schwellenwert 35 - doch die bayerische Staatsregierung will künftig von der Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab in der Corona-Politik abrücken. "Aufgrund der hohen Impfquote ist die Methodik der ersten drei Wellen, also sich nur auf die Inzidenz zu konzentrieren, nicht mehr passend", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) der Mediengruppe Münchner Merkur tz . Er kündigte an, dass sich Bayern an das baden-württembergische Modell anlehnen werde. "Das heißt: 3G - getestet, geimpft und genesen - gilt künftig unabhängig von der Inzidenz."

    Für mögliche Einschränkungen will Bayern nach Söders Angaben eine Krankenhaus-Ampel einführen, mit der die Lage auf den Intensivstationen ersichtlich werden soll. (mit dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden