Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Coronavirus: Maskenpflicht, Shoppen, Schule: Das gilt ab heute in Bayern

Coronavirus

Maskenpflicht, Shoppen, Schule: Das gilt ab heute in Bayern

    • |
    An vielen anderen Orten des öffentlichen Lebens wird das Maskentragen ab dieser Woche in ganz Deutschland zur Pflicht.
    An vielen anderen Orten des öffentlichen Lebens wird das Maskentragen ab dieser Woche in ganz Deutschland zur Pflicht. Foto: Christoph Schmidt, dpa

    Bayerns Regierung ist die Rückkehr zur Normalität nach der Corona-Krise bisher langsam angegangen. Schließlich ist Bayern nach wie vor das Bundesland mit den meisten Corona-Infizierten. Doch ab Montag gelten auch in Bayern einige neue Lockerungen. Wir geben einen Überblick.

    Ladenöffnungen

    Seit einer Woche haben Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern in der Bundesrepublik wieder offen. Bayern hat sich dafür eine Woche länger Zeit gelassen. Unter strengen Hygienevorschriften, einem Mindestabstand von eineinhalb Metern und einer Maskenpflicht können die Bayern ab Montag also wieder shoppen. Von dieser Grenze ausgenommen sind Buch-, Fahrrad- und Autohandel. Sie dürfen auch größer sein. Damit werden dann wieder rund 80 Prozent der Geschäfte in Bayern geöffnet sein.

    Doch diese Regelung änderte sich bereits im Laufe des Montags wieder. Am Nachmittag entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Die 800-Quadratmeter-Regel ist verfassungswiedrig. Zwar setzte das Gericht die Verordnung wegen der Pandemie-Notlage "ausnahmsweise" trotzdem nicht außer Kraft - doch die Staatsregierung reagierte: Ab sofort dürfen in Bayern alle Läden öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Das bestätigte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Montag auf Anfrage in München.

    Seit 20. April können Kunden bereits wieder in Bau- und Gartenmärkte strömen. Gedulden müssen sich die Bayern allerdings noch, wenn es ums Haareschneiden geht. Erst ab 4. Mai dürfen Friseure ihr Handwerk wieder aufnehmen. Die Gastronomie bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

    Lesen Sie dazu auch: Augsburger Geschäfte öffnen: Nicht alle sind glücklich damit

    Maskenpflicht

    Anfänglich noch als nicht notwendig abgetan, haben sich nun immer mehr Bundesländer dazu entschlossen, eine Maskenpflicht einzuführen. Umgesetzt wird diese aber von Land zu Land unterschiedlich. In Bayern gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Geschäften ab 27. April. Verstöße dagegen werden teuer: Kunden, die ohne Mund-Nasen-Schutz wie einer Maske oder einem Schal in Geschäften unterwegs sind, zahlen 150 Euro. Ladeninhaber, die nicht auf die Einhaltung achten, werden sogar mit 5000 Euro zur Kasse gebeten. "Die Einhaltung der Maskenpflicht wird selbstverständlich kontrolliert", heißt es dazu vom Innenministerium.

    Die Regel gilt für Kinder ab dem sechsten Geburtstag. Wichtig dabei ist - egal, ob Schal, Tuch oder selbstgenähte Stoffmaske -, dass diese sowohl den Mund als auch die Nase bedeckt. Die Pflicht gilt im Übrigen nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern auch an den jeweiligen Haltestellen.

    Mehr zum Thema Maskenpflicht: Trotz Corona-Maske: Mit diesen fünf Tipps beschlagen Brillen nicht

    Schulen

    Sechs Wochen waren die bayerischen Schulen geschlossen - das kannte man sonst nur von den Sommerferien. Ab dem 27. April kehren zumindest einige Schüler wieder in den Unterricht zurück. Die Abschlussklassen aus Gymnasien, Realschulen und Mittelschulen machen den Anfang. Berufsschüler und diejenigen, die einen Meisterabschluss anstreben, dürfen ebenfalls wieder in die Schule.

    Ziel ist es, dass sich die Abschlussklassen gezielt auf die Prüfungen vorbereiten können. Allerdings gelten auch an den bayerischen Schulen strenge Sicherheitsvorkehrungen. So sollen sich nicht mehr als zehn bis 15 Schüler gleichzeitig in einem Klassenzimmer aufhalten. Die Klassen werden hierzu also aufgeteilt. Außerdem müssen sich die Schulen um Hygienevorschriften kümmern. Schüler sollen möglichst an Einzeltischen sitzen. Eine Maskenpflicht für Schüler gibt es allerdings nicht.

    Notbetreuung

    Bisher galt: Nur wenn beide Elternteile in einem systemrelevanten Beruf tätig sind, können Eltern für ihr Kind Notbetreuung beantragen. Diese Regelung wird nun gelockert. Auch wenn nur ein Elternteil einen systemrelevanten Beruf ausübt, hat die Familie Anspruch auf Notbetreuung.

    Lesen Sie dazu auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden