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Coronavirus: Lockerungen in der Corona-Krise: Das ändert sich jetzt in Bayern

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Lockerungen in der Corona-Krise: Das ändert sich jetzt in Bayern

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    In Bayern dürfen seit dem heutigen Montag Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen. Damit ist der erste Schritt zurück zur Normalität getan.
    In Bayern dürfen seit dem heutigen Montag Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen. Damit ist der erste Schritt zurück zur Normalität getan. Foto: Robert Michael, dpa

    Ab dem heutigen Montag ist es in Bayern wieder erlaubt, sich auch mit einer Person zu treffen, mit der man nicht in einem Haushalt lebt. Daneben dürfen Baumärkte und Gärtnereien nach vier Wochen Zwangspause auch im Freistaat wieder öffnen. Größte Sorge des Bayerischen Gärtnereiverbands (BGV): ein Ansturm von Kunden. "Bitte nicht alle an einem Tag!", sagte Verbandsgeschäftsführer Jörg Freimuth.

    Schutzmasken sollen vor Infektionen mit dem Coronavirus schützen

    Rund 10.000 Schutzmasken verschickte der Verband am Freitag an seine Mitgliedsunternehmen, weitere 10.000 sollen am Dienstag folgen. Sie sind für die Kunden und das Personal bestimmt. Wie in Supermärkten gibt es Zugangsbeschränkungen und Schutzschilde an den Kassen. Um zu großen Andrang und Warteschlangen zu vermeiden, haben viele Betriebe auf jede Werbung verzichtet.

    Dabei zählt für die Branche eigentlich jeder Tag: Von Mitte März bis Anfang Juni machen die bayerischen Gärtnereien 60 Prozent ihres Jahresumsatzes, so Freimuth. Im Gegensatz zu ihren Kollegen in den anderen Bundesländern mussten sie jedoch schließen. Die Folge sei ein Einkaufstourismus nach Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen gewesen: "Wir haben das ganz deutlich gemerkt." Mit großem Aufwand aufgestellte Lieferdienste seien, je näher die Landesgrenzen, desto weniger gefragt gewesen.

    Bayern kaufen ihre Pflanzen während Corona in benachbarten Bundesländern

    Der Verband des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels (BGI), der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), der Industrieverband Garten (IVG), der Verband Deutscher Garten-Center (VDG) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hatten am Freitag dringend ein bundeseinheitliches Vorgehen bei den Krisenregeln gefordert. Nur Bayern und Sachsen hatten Mitte März ihre Bau- und Gartenmärkte geschlossen. Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen waren später gefolgt. Niedersachsen hob das Verbot nach zwei Wochen wieder auf, wegen zu vieler Einkaufsfahrten über die Grenze.

    "Jetzt ist Hochsaison", sagte Patricia Steinborn vom Zentralverband Gartenbau (ZVG), der die Interessen von 50.000 Gartenbaubetrieben vertritt. Mit Pflanzen und Blumen erwirtschafte die Branche in einem normalen Jahr 9 Milliarden Euro Umsatz, davon 3,4 Milliarden von März bis Mai.

    Lockerungen: So werden die Maßnahmen gegen Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland gelockert

    • Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Begrenzung nicht. Wann wo geöffnet wird, entscheiden die Länder. In Bayern öffnen die Geschäft erst ab nächste Woche wieder.
    • Zoos öffnen ebenfalls wieder, in manchen Bundesländern schon ab Montag.
    • Die ersten Schüler kommen in Sachsen für Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurück. Berlin und Brandenburg beginnen mit den Prüfungen, als erste hatten aber Hessen und Rheinland-Pfalz begonnen.
    • An Hochschulen dürfen Prüfungen stattfinden. Labore, Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.
    • Krankschreibungen per Telefon bei Erkältungssymptomen sind ab Montag nicht mehr möglich. Wer ein Attest braucht, muss zum Arzt.
    • Sachsen führt als erstes Bundesland am Montag eine flächendeckende Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften ein.
    • Sachsen erlaubt auch Gottesdienste wieder, die anderswo noch verboten bleiben. Teilnehmen dürfen maximal 15 Gläubige.

    Diese Corona-Einschränkungen gelten weiterhin

    • Kitas bleiben geschlossen, die Notbetreuung soll aber ausgeweitet werden. Auch hier regeln die Länder selbst, wie sie vorgehen.
    • Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gelten weiterhin.
    • Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. Was alles unter "Großveranstaltung" fällt, wird noch geklärt. Bundesligaspiele vor Publikum werden in dieser Saison nicht mehr stattfinden.
    • Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden bleiben. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung.
    • Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Service anbieten.
    • Geschlossen bleiben auch Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Friseure dürfen ab 4. Mai wieder aufmachen. (dpa)

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