Sie planen die Einreise nach Österreich? In dieser Übersicht finden Sie die aktuellen Corona-Regeln (Stand: 12. März 2021). Unter anderem beantworten wir diese Fragen:
- Was ist bei der Einreise von Deutschland nach Österreich zu beachten?
- Wer muss eine Einreiseanmeldung (auch: Einreise-Online-Formular oder Pre-Travel-Clearance) ausfüllen?
- Welche Quarantäne-Regeln gelten aktuell für Reisende in Österreich?
- Gibt es Ausnahmen von den Quarantäne-Regeln – beispielsweise für Partner oder Familie?
Vor der Reise: Ist eine Online-Einreiseanmeldung für Österreich notwendig?
Vor der Einreise nach Österreich müssen fast alle Reisenden ein Einreise-Formular ausfüllen. Eine Ausnahme von der Registrierungspflicht gilt laut aktueller Fassung der Covid-19-Einreiseverordnung nur bei "besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis". Dazu zählen "unvorhersehbare, unaufschiebbare, besonders berücksichtigungswürdige Gründe" wie schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten oder die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Menschen in Notfällen. Auch ausgenommen sind Menschen, die ohne Zwischenstopp durch Österreich reisen. Die genannten Personengruppen sind auch von der Test- sowie der Quarantäneverpflichtung ausgenommen. Weitere – eher seltene Ausnahmefälle – finden Sie auf der Internetseite des österreichischen Sozialministeriums.
Alle anderen Reisenden müssen das Einreise-Formular ausfüllen. Dazu zählen Pendler, die zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen. Auch Kinder, Jugendliche oder Menschen, die bereits eine (vollständige) Impfung gegen das Coronavirus bekommen haben, müssen sich registrieren.
Das sogenannte Pre-Travel-Clearance-Formular finden Sie hier in deutscher Sprache und in englischer Sprache. Diese Art der Reiseanmeldung soll nach Angaben des österreichischen Sozialministeriums sicherstellen, dass Quarantäne-Maßnahmen überwacht und Kontakte nachverfolgt werden können. Im Pre-Travel-Clearance-Formular müssen Reisende verschiedene Daten angeben – neben Name, Adresse und Geburtsdatum können auch mögliche Ausnahmegründe von der Quarantäne-Pflicht angegeben werden. Welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie weiter unten in diesem Artikel.
Das Pre-Travel-Clearance-Formular kann bei einer Kontrolle sowohl in ausgedruckter als auch in digitaler Form vorgezeigt werden. Es soll frühestens 72 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden.
Reicht das Pre-Travel-Clearance-Formular für die Einreise nach Österreich aus?
Nein. In den meisten Fällen muss neben dem Pre-Travel-Clearance-Formular noch ein negatives Corona-Testergebnis vorgewiesen werden. Auch ist dabei entscheidend, in welchen Ländern sich Reisende in den vergangenen zehn Tagen aufgehalten haben.
Wer muss einen Corona-Test mit negativem Befund vorweisen können?
Für Reisende, die aus Deutschland, einem anderen EU-Land oder beispielsweise der Schweiz kommen, gilt aktuell eine sogenannte Testverpflichtung (Stand: 12. März 2021) – zusätzlich zur Einreise-Anmeldung.
Das heißt, Reisende müssen ein ärztliches Zeugnis oder einen Nachweis über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden (molekularbiologischer Test) bzw. 48 Stunden (Antigen-Test) zurückliegen. Wer kein negatives Testergebnis vorlegen kann, muss nach Angaben des Sozialministeriums bis spätestens 24 Stunden nach der Einreise ein Testergebnis vorweisen können.
Zusätzlich müssen sich Reisende, die nicht unter die Ausnahme-Regelung fallen, sofort in eine zehntägige Quarantäne begeben. Frühestens am fünften Tag können sie die Quarantäne vorzeitig beenden – vorausgesetzt, sie können einen negativen Corona-Test vorzeigen.
Gibt es Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht in Österreich?
Reisende, die Ausnahmegründe von der Quarantäne-Pflicht nennen und ggf. nachweisen können, müssen in der Regel nicht in Quarantäne. Ihnen reicht ein Pre-Travel-Clearance-Formular in Verbindung mit einem negativen Testergebnis. Ihr Test darf nicht älter als 72 Stunden (molekularbiologischer Test) bzw. 48 Stunden (Antigen-Test) zurückliegen. Wer kein negatives Testergebnis vorlegen kann, muss bis spätestens 24 Stunden nach der Einreise ein Testergebnis vorweisen können. Unter anderem für folgende Personengruppen gelten Ausnahmen von der Quarantäne:
- Reisende, die zu beruflichen Zwecken einreisen. Darunter fallen zum Beispiel 24-Stunden-Betreuer, aber nicht regelmäßige Pendler. Als Nachweis können dienen: eine Bestätigungen des Arbeitgebers, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen, Terminbestätigungen z.B. eines Vorstellungsgespräches.
- Begleitpersonen im Rahmen der Einreise aus medizinischen Gründen
Auch für Pendler gelten Ausnahmen von der Quarantänepflicht, wenn sie mindestens einmal im Monat nach Österreich reisen. Sie benötigen ebenfalls ein Pre-Travel-Clearance-Formular. Außerdem müssen sie einen negativen Corona-Test vorzeigen können, der allerdings bis zu sieben Tage alt sein kann. Wer kein negatives Testergebnis vorlegen kann, muss innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise ein Testergebnis vorweisen können.
Regelmäßiger Pendlerverkehr, der Reisende von der Quarantäne-Pflicht entbindet, liegt in folgenden Fällen vor:
- bei beruflichen Zwecken
- zu Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb
- zu familiären Zwecken
- zum Besuch des Lebenspartners
Auch für Menschen, die aus "unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis" (Krankheit, Tod, Begräbnis, Geburt) nach Österreich einreisen, gilt keine Quarantäne-Pflicht. Außerdem müssen sie weder eine Online-Einreiseanmeldung vornehmen noch einen negativen Corona-Test vorweisen.
Der besonders berücksichtigungswürdige Grund im familiären Kreis muss möglicherweise nachgewiesen werden. Dazu können verschiedene Dokumente dienen:
- Kopie Sterbeurkunde
- Begräbniseinladung
- Krankenhausbestätigung
- Kopie Geburtsurkunde
- Betätigung Geburtstermin
- Ärztliche Attests
Negativer Corona-Test bei Einreise nach Österreich: Reicht ein Selbsttest oder Schnelltest?
Bei Einreise brauchen Reisende ein ärztliches Zeugnis oder ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestellter Nachweis über ein gültiges negatives Testergebnis auf das Coronavirus. Wer seinen Test in Österreich nachholt, kann das zum Beispiel in offiziellen Teststraßen der Bundesländer oder in Apotheken tun. Sogenannte Selbsttests genügen nicht als Nachweis über ein negatives Testergebnis.
(AZ)
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