Bayern will nach den Osterferien die Corona-Regeln für den Einzelhandel lockern. Dann sollen Ladenöffnungen mit Hygienekonzept bereits bei einer Inzidenz unter 100 im Land- oder Stadtkreis möglich sein. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts. Bisher liegt die Grenze dafür bei 50. Mindestabstand, Maskenpflicht und eine Begrenzung der Kundenzahl bleiben erhalten.
Weiter will das bayerische Kabinett den Gründonnerstag zu einem Feiertag machen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gehen müssten. Die Umsetzung der Feiertage wird derzeit noch vom Bund geprüft. Am Karsamstag darf nur der Lebensmittelhandel öffnen. Damit folgt Söder den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz.
Öffnungen nach den Osterferien möglich
Das Öffnungs-Modell, das bisher vorgesehen wurde, soll ab dem 12. April wieder angewendet werden. Demnach könnte die Gastronomie und der Einzelhandel je nach Inzidenzwerten öffnen. Ladenöffnungen sollen mit Hygienekonzept bereits bei einer Inzidenz unter 100 im Land- oder Stadtkreis möglich sein. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 soll nach den Osterferien das Einkaufen mit Termin bei Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests und verschärften Vorgaben für die Kundenzahl möglich sein. Bisher ist "Click & Meet" im Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 erlaubt.
Hoffnungen für Gastronomie und Kultur
"Wir setzen aber weiterhin auf das Prinzip Hoffnung ab dem 12. April", sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Er wünsche sich, dass die Zahlen sinken und dann könne es die ursprünglich für den 22. März angepeilten Öffnungen bei Außengastronomie, Sport und vielen Bereichen der Kultur ab dem 12. April geben. Dann sollen bei einer Inzidenz unter 50 die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kinos öffnen, sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich erlaubt werden. Auch Pilotprojekte im Kulturbereich sollen weitere Öffnungen ermöglichen.
Mehr Tests in den Schulen
Auch im Schulbereich soll es nach den Osterferien weitere Öffnungen geben. Zwischen 50 und 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche erfolgt für alle Jahrgänge Wechselunterricht. Bei einem Wert von über 100 gilt grundsätzlich Distanzunterricht - allerdings mit Ausnahmen. So findet in den Abschlussklassen sowie in der vierten Klasse der Grundschule und den Jahrgangsstufen 11 an Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht statt. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist aber nur möglich, wenn die Schüler und Lehrer negative Testergebnisse vorweisen können.
Impfungen schon ab 31. März beim Hausarzt?
Auch beim Impfen will das bayerische Kabinett Hoffnung verbreiten und stellt das Impfen bei Hausärzten ab dem 31. März in Aussicht. Der Freistaat sei in dieser Angelegenheit mit den Ärzte-Organisationen im Gespräch, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) auf der Presskonferenz. Das Impfen solle zunächst mit 1500 Hausarztpraxen aufgenommen werden. Das Vertrauensverhältnis von Hausärzten und Patienten solle auch zu einer größeren Akzeptanz des Impfstoffs von Astrazeneca führen.
Bund-Länder-Beschlüsse werden umgesetzt
Nach den zähen Verhandlungen in der Ministerpräsidentenkonferenz hat heute das bayerische Kabinett getagt. In der Sitzung ging es um die um die Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse aus der Nacht mit Blick auf Ostern. Danach informierten Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Kultusminister Michael Piazolo über die Ergebnisse.
Sehen Sie hier die Pressekonferenz mit Markus Söder
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz: Lockdown bis 18. April
Schon in der Nacht hatten sich nach zwölfstündigen Beratungen Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 18. April und auf besonders strenge Regeln über die Ostertage verständigt. Vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren werden. Gründonnerstag und Karfreitag werden dafür bundesweit als Ruhetage definiert. Auch der Lebensmittelhandel soll mit Ausnahme des Karsamstags geschlossen bleiben.
Private Zusammenkünfte sind über die Ostertage nur mit dem eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand möglich, auf jedoch maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Der allgemeine Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird insgesamt bis zum 18. April verlängert. (mit dpa)
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