Nach den neuen Beschlüssen von Bund und Ländern verlängert auch Bayern den Lockdown und die aktuellen Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar. Das bayerische Kabinett unter Führung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kam am Mittwoch zusammen, um die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels umzusetzen.
Ministerpräsident Söder sprach auf der Pressekonferenz im Anschluss zusammen mit Bildungsminister Michael Piazolo, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsminister Klaus Holetschek von einem "Dauerstress", unter dem die gesamte Bevölkerung stehe. Er sei sich bewusst, wie tiefgreifend die Einschneidungen seien. "Wir müssen uns aber noch in Geduld üben", so Söder. Der Lockdown in Bayern wirke, das sei positiv. Es gebe aber keinen Anlass zur Entwarnung. Denn die mutierte Variante sei besorgniserregend. Ein Abbruch der Maßnahmen wäre ein großer Fehler. "Wir wollen keine Jojo-Effekte", erklärte Söder.
Nach Bund-Länder-Gipfel: Corona-Regeln in Bayern
Er sei aber mit den gestrigen Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels aus bayerischer Sicht zufrieden, erklärte Söder. Daher gebe es in Bayern "keine grundlegenden Verschärfungen, weil wir ohnehin schon genug machen". Weite Teile des Handels, der Gastronomie und der Hotellerie bleiben also auch nach dem 31. Januar geschlossen. Auch die nächtliche Ausgangssperre, die FFP2-Maskenpflicht und die 15-Kilometer-Beschränkung in Hotspots bleiben in Kraft.
Hinsichtlich der Schulen und Kitas übernimmt Bayern ebenfalls weitestgehend die Beschlüsse aus Berlin. Demnach gelte bis zum 14. Februar Distanzunterricht, wo möglich. In Kitas soll es eine Notbetreuung geben, wenn nötig. Söder verwies dabei erneut auf die Sorge, dass sich das mutierte Virus auch unter Kindern stärker verbreiten könnte. Daher müsse der Lockdown verlängert werden.
Ab dem 1. Februar kann aber, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, der Unterricht für Abschlussklassen im Wechselunterricht beginnen. Das gilt allerdings nur für Abiturienten an Gymnasien, FOS oder BOS sowie Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah eine Abschluss- bzw. Kammerprüfung ansteht.
Bei der Regelung für Gottesdienste geht Bayern etwas über die Beschlüsse des gestrigen Gipfels hinaus: Dort müssen Besucher künftig ebenfalls eine FFP2-Maske tragen.
Bayern: FFP2-Masken sind im Gottesdienst nun Pflicht
Angepasst werde auch die Frage des generellen Alkoholverbotes. Dies gelte fortan nur noch auf öffentlichen Plätzen, die die Kommunen festlegen sollen. "Wir wollen aber keine Party to go". Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte am Dienstag das bayernweite Alkoholverbot bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren außer Kraft gesetzt und damit dem Eilantrag einer Privatperson stattgegeben.
Im Bereich der Alten- und Pflegeheime will Bayern weiter nachlegen. Dort gilt nun auch eine FFP2-Maskenpflicht für Mitarbeiter, wenn sie im Kontakt mit Bewohnern sind. Positiv mit Blick auf die Situation in diesen Einrichtungen sei aber, dass die Impfbereitschaft steige, so Söder. 62 Prozent aller Altenheimbewohner sei eine Erstimpfung verabreicht worden. Das gleiche gelte für 34 Prozent des Personals, sagte der Ministerpräsident. Gesundheitsminister Holetschek verwies bei dem Thema auf die Ausweitung der Tests in diesem Bereich. Demnach werde die Zahl der Corona-Tests für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen von zwei auf drei pro Woche erhöht. Einer davon solle ein PCR-Test sein.
Corona-Regeln in Bayern: Söder bringt Grenzkontrollen wieder ins Spiel
Am Ende seiner Rede richtete der bayerische Ministerpräsident seinen Blick noch auf die europäischen Nachbarländer. Söder forderte erneut eine EU-weit abgestimmte Corona-Politik, andernfalls seien Grenzkontrollen unausweichlich. Er hoffe aber, dass sich der Europäische Rat am 21. Januar auf vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen einigen könne.
Wegen der neu aufgetretenen "besorgniserregenden Virusmutationen aus Großbritannien und Südafrika" gelte es, den Eintrag nach Deutschland möglichst zu vermeiden sowie diesen frühzeitig zu erkennen, teilte die Staatskanzlei mit.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Dienstagabend in Berlin erklärt, dass auch sie im äußersten Fall Grenzkontrollen nicht ausschließe, um das Eintragen von Virusmutationen zu verhindern. Bei den Herkunftsgebieten von Mutationen wie Großbritannien müsse man besonders streng hinsichtlich der Einreise sein, betonte Merkel.
Der bayerische Landtag wird die Verlängerung erst in der kommenden Woche in seiner turnusmäßigen Sitzung diskutieren. Durch die Entscheidungen von Bund und Ländern würden sich für Bayern keine Änderungen hinsichtlich der Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergeben, sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) am Mittwoch in München. Daher genüge es, wenn über die neue Verordnung erst am 27. Januar und damit vor Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. Februar beraten werde.
Corona-Regeln in Bayern sind besonders streng
Bund und Länder hatten sich am Dienstag darauf geeinigt, dass der Lockdown noch mindestens bis zum 14. Februar andauern soll. Die bisherigen Regeln bleiben bestehen. Dazu kommen einige Änderungen: So müssen Arbeitgeber ihren Angestellten überall dort das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, wo es möglich ist. In Alten- und Pflegeheimen soll das Personal künftig im Umgang mit den Bewohnern immer FFP2-Masken tragen.
Für Deutschland wurde außerdem beschlossen, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und bei Gottesdiensten medizinische Masken getragen werden müssen. Damit sind nicht nur FFP2-Masken gemeint, sondern auch die sogenannten OP-Masken.
Bayern ist in diesem Punkt strenger. Schon seit Montag gilt, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Läden FFP2-Masken getragen werden müssen. Akzeptiert werden auch vergleichbare Standards aus anderen Ländern wie KN95 - im Gegensatz zum Rest von Deutschland aber keine OP-Masken.
In Bayern gilt außerdem weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Diese Beschränkung gibt es in den meisten anderen Bundesländern nicht. (mit dpa)
Lesen Sie auch:
- Neue Corona-Beschlüsse: Schulen bleiben zu, Arbeitgeber müssen Homeoffice ermöglichen
- Wie unterscheiden sich Alltags-, OP- und FFP2-Masken?
- Neue Corona-Regeln: Diese Maßnahmen gelten in Deutschland und Bayern
- Was gilt als "Haushalt"? Wir erklären Details der Corona-Regeln.
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.