Wer Verwandte oder Bekannte in einem Alten- oder Pflegeheim besuchen will, tut sich dabei ab Montag ein wenig leichter: Ab dann gelten nicht mehr die bisherigen Besuchsbeschränkungen. Stattdessen kann jede Einrichtung selbst entscheiden, welche Schutzmaßnahmen Besucher einhalten müssen. Die Neuregelung gilt auch für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Die Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen gilt noch immer
Die Gründe der Lockerung erklärt die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml so: „Es ist uns in Bayern in den vergangenen Wochen gelungen, die Ausbreitung des Coronavirus wirkungsvoll einzudämmen und deutlich zu verlangsamen. Deshalb gehen wir den Weg der stufenweisen Erleichterungen konsequent weiter.“ Was genau nun erlaubt ist, legt zwar jede Einrichtung selbst fest. Einige Dinge sind aber weiterhin überall obligatorisch, sagt Huml: „In jedem Fall müssen die Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern nach Möglichkeit durchgängig eingehalten werden.“ Besucher werden sich außerdem registrieren müssen und selbstverständlich dürfen nur gesunde Personen die Gebäude betreten. Ihre Hygienekonzepte müssen die Einrichtungen der Kreisverwaltungsbehörde vorlegen.
Patienten sollen nicht sozial isoliert werden
Weil sich in den genannten Einrichtungen besonders viele Menschen aufhalten, die zur Risikogruppe gehören und weil sich das Coronavirus besonders in einigen Alten- und Pflegeheimen schnell verbreitete, galten bisher strenge Vorschriften. Dadurch wurden die Bewohner und Patienten zwar geschützt, aber gleichzeitig weitgehend vom sozialen Leben ausgeschlossen. „Wir bewegen uns hier auf einer schwierigen Gratwanderung zwischen einem wirksamen Infektionsschutz durch Kontaktbeschränkungen und der Teilhabe am sozialen Leben“, sagt auch Huml, gibt sich aber überzeugt: „Deshalb werden die Einrichtungen mit ihrem Spielraum verantwortungsbewusst umgehen.“
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