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Corona-Regeln in Bayern: Inzidenz 35, 50, 100: Ab wann gelten vor Ort neue Corona-Regeln in Bayern?

Corona-Regeln in Bayern

Inzidenz 35, 50, 100: Ab wann gelten vor Ort neue Corona-Regeln in Bayern?

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    Die neuen Corona-Regeln in Bayern hängen davon ab, ob die Inzidenz vor Ort über oder unter den Werten 35, 50 und 100 liegt. Doch welcher Wert gilt genau? Und wie lange muss die Inzidenz stabil sein?
    Die neuen Corona-Regeln in Bayern hängen davon ab, ob die Inzidenz vor Ort über oder unter den Werten 35, 50 und 100 liegt. Doch welcher Wert gilt genau? Und wie lange muss die Inzidenz stabil sein? Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Die Corona-Regeln in Bayern sollen schrittweise gelockert werden - sofern die Inzidenz vor Ort, also in den Landkreisen und Städten, das gerade zulässt. Ab Montag, 8. März, öffnen zum Beispiel wieder die ersten Museen in Bayern. Doch inwieweit sie das dürfen und ob Besucher sich vorher anmelden müssen, das hängt wie die meisten neuen Regeln in Bayern von der Sieben-Tage-Inzidenz ab. Dieser Wert entspricht der Anzahl der erfassten Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohnern in der letzten Woche.

    Welche Grenzwerte gelten für die Corona-Regeln in Bayern?

    Entscheidend für die Corona-Regeln sind die Grenzwerte 35, 50 und 100. Der Wert 35 ist für die Kontaktbeschränkung relevant: Liegt eine Region darunter, wird sie gelockert. Wichtiger für die anderen Corona-Regeln sind die Werte 50 und 100.

    Was passiert, wenn ein Corona-Grenzwert in Bayern überschritten wird?

    Über einer Inzidenz von 50 werden die meisten Öffnungsschritte etwas strenger: In den Museen ist dann beispielsweise eine Anmeldung notwendig, eine ähnliche Regelung gilt für den Einzelhandel. Der Wert 100 ist die "Notbremse". Regionen, die darüber liegen, müssen die Öffnungen der neuen Corona-Regeln zurücknehmen - oder sie erst gar nicht vornehmen. Welche Öffnungsschritte geplant sind, fasst unsere Übersicht über die neuen Corona-Regeln in Bayern zusammen.

    Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern

    Die Corona-Regeln in Bayern sollen ab 8. März schrittweise gelockert werden. Die Öffnungsschritte erfolgen zeitlich versetzt und unterscheiden sich regional. Ob und wie sehr Beschränkungen wegfallen, hängt von der Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort, also im jeweiligen Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab.

    Kontaktbeschränkung

    • unter 35: bis zu drei Haushalte und zehn Personen

    35 bis 100: bis zu zwei Haushalte und fünf Personen

    • über 100: ein Haushalt und eine weitere Person

    Kinder werden jeweils nicht mitgezählt.

    Einzelhandel

    Ab 8. März gilt:

    • unter 50: Öffnung des Einzelhandels

    • über 50: Besuch nur nach Terminvereinbarung

    • über 100: nur Geschäfte des täglichen Bedarfs geöffnet

    Sport

    Ab 8. März gilt:

    • unter 50: kontaktfreier Sport mit max. 10 Personen im Außenbereich

    • über 50: Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich

    • über 100: Individualsport nur im Rahmen der Kontaktbeschränkung

    Ab 22. März gilt:

    • unter 50 seit 14 Tagen: kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

    50 bis 100 seit 14 Tagen: kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich nur mit tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttests

    Buchhandlungen, Archive und Bibliotheken

    Ab 8. März gilt:

    • Buchhandlungen, Archive, Bibliotheken und Büchereien dürfen wieder öffnen.

    Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten

    Ab 8. März gilt:

    • unter 50:Besuch ohne Terminvereinbarung möglich

    50 bis 100: Besuch nur mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung möglich

    • über 100: keine Öffnung

    Schulen

    Ab 15. März gilt:

    • unter 50: Präsenzunterricht in allen Grundschulen und Förderschulen

    • unter 100: Wechselunterricht in allen anderen Schularten

    50 bis 100: Wechselunterricht in Grundschulen

    • über 100: generell Distanzunterricht außer in Abschlussklassen

    Die Festlegung der Unterrichtsform gilt für die gesamte Schulwoche, auch wenn sich die Inzidenz unter der Woche ändert.

    Außengastronomie

    Ab 22. März gilt:

    • unter 50 seit 14 Tagen: Außengastronomie öffnet

    50 bis 100 seit 14 Tagen: Besuch der Außengastronomie nur nach Terminbuchung möglich; Personen aus mehreren Hausständen benötigen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest, wenn sie am selben Tisch sitzen

    • über 100: keine Öffnung

    Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos

    Ab 22. März gilt:

    • unter 50 seit 14 Tagen: Theater, Konzert- und Opernhäuser öffnen

    50 bis 100 seit 14 Tagen: Besuch nur mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest

    • keine Öffnung

    Ausgangssperre

    • unter 100: keine Ausgangssperre

    • über 100: Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr

    Wer legt fest, welche Inzidenz gerade für die Corona-Regeln gilt?

    Fast so kompliziert wie die Corona-Regeln selbst ist die Frage, welcher Wert überhaupt herangezogen wird. Es ist nämlich nicht etwa so, dass die Regeln gelockert werden, sobald die Inzidenz kurzzeitig sinkt. Wie und wann die Öffnungen in Bayern vorzunehmen sind, ist in einer neuen Verordnung der Staatsregierung geregelt, die am Montag, 8. März, in Kraft tritt und bis 28. März gilt.

    Am Sonntag, 7. März, hat das Gesundheitsministerium einmalig die Einstufung für die Landkreise und Städte ab Montag, 8. März festgelegt. In Zukunft sind aber die Behörden vor Ort, also die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, für die Corona-Regeln dafür verantwortlich.

    Inzidenz-Einstufung der Landkreise und Städte: Was gilt wo ab 8. März?

    Das bayerische Gesundheitsministerium hat am Sonntag, 7. März, eine Liste mit aktuell gültigen Inzidenzwerten für die entsprechenden Maßnahmen ab Montag, 8. März, veröffentlicht. Auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums heißt es, diese Liste gelte, bis die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden neue Bekanntmachungen auf Basis der jeweiligen Inzidenzwerte für ihren Zuständigkeitsbereich veröffentlichen.

    In den Städten Augsburg, München und Nürnberg lag der am 7. März vom Robert-Koch-Institut gemeldete Inzidenzwert zwischen 50 und 100,weshalbEinzelhändler, Museen und Zoos dort nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen dürfen.

    Die Regeln für eine 7-Tages-Inzidenz von unter 35 gelten am Stichtag 8. März in:

    • Landkreis Aichach-Friedberg
    • Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
    • Landkreis Dillingen a.d.Donau
    • Landkreis Donau-Ries
    • Landkreis Eichstätt
    • Landkreis Kitzingen
    • Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
    • Landkreis Roth
    • Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
    • Landkreis Würzburg
    • Stadt Erlangen
    • Stadt Ingolstadt
    • Stadt Kempten

    Hier sind Treffen von zehn Menschen aus drei Haushalten gestattet.

    Die Regeln für eine 7-Tages-Inzidenz zwischen 35 und 50 gelten am Stichtag 8. März in:

    • Landkreis Bamberg
    • Landkreis Dachau
    • Landkreis Ebersberg
    • Landkreis Erding
    • Landkreis Garmisch-Partenkirchen
    • Landkreis Günzburg
    • Landkreis Haßberge
    • Landkreis Kelheim
    • Landkreis München
    • Landkreis Neu-Ulm
    • Landkreis Oberallgäu
    • Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
    • Landkreis Schweinfurt
    • Landkreis Starnberg
    • Stadt Bamberg
    • Stadt Landshut
    • Stadt Würzburg

    Hier können Einzelhandel, Bibliotheken, Museen und Zoos wieder öffnen. Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen unter freiem Himmel ist wieder erlaubt. Bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. An den Grundschulen soll wieder normaler Präsenzunterricht angeboten werden.

    Die Regeln für eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 gelten am Stichtag 8. März in:

    • Landkreis Altötting
    • Landkreis Amberg-Sulzbach
    • Landkreis Bayreuth
    • Landkreis Cham
    • Landkreis Deggendorf
    • Landkreis Dingolfing-Landau
    • Landkreis Freyung-Grafenau
    • Landkreis Hof
    • Landkreis Kronach
    • Landkreis Kulmbach
    • Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
    • Landkreis Regen
    • Landkreis Schwandorf
    • Landkreis Straubing-Bogen
    • Landkreis Tirschenreuth
    • Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge
    • Stadt Amberg
    • Stadt Hof
    • Stadt Rosenheim
    • Stadt Weiden i.d.OPf.

    Hier bleiben die Kontakte auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Es gilt eine nächtliche Ausgangsperre. Nur Schüler der Abschlussklassen können in die Schule kommen, zumindest im Wechselunterricht. Kindergärten und Kitas bleiben geschlossen.

    Wie lange muss die Inzidenz stabil sein?

    Wird einer der Werte 35, 50 oder 100 drei Tage infolge über- oder unterschritten, müssen zuständige Behörde vor Ort dies unverzüglich bekanntmachen, wie die Verordnung festlegt. Bürger müssen sich also bei den lokalen Behörden und Medien darüber informieren, welcher Wert für sie gerade gilt. Eine zentrale Erfassung der geltenden Werte durch den Freistaat ist von der Verordnung nicht vorgesehen.

    Wann gelten neue Regeln, wenn die Inzidenz stabil bleibt?

    Die Corona-Regeln ändern sich nicht sofort, wenn der Wert drei Tage infolge stabil ist. Die Öffnungen treten am zweiten Tag nach Eintritt dieser Voraussetzung, frühestens aber einen Tag nach der Bekanntmachung durch die zuständige Behörde vor Ort.

    Um es etwas anschaulicher darzustellen: Sinkt die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an einem Montag, Dienstag und Mittwoch unter 50, gelten idealerweise ab Freitag neue Regeln. Braucht das Landratsamt länger und macht die gesunkene Inzidenz erst am Freitag bekannt, tritt die Öffnung sogar erst am Samstag in Kraft.

    Wo kann man sich über die Corona-Regeln vor Ort informieren?

    Ohne Bekanntmachung der zuständigen Behörde ändern sich also die Corona-Regeln nicht. Die Städte und Landkreise müssen dafür die Zahlen des Robert-Koch-Instituts heranziehen. Um sicherzugehen, welche Corona-Regeln gelten, sollten sich Bürger daher nicht auf die Zahlen alleine verlassen, sondern die Information über die geltenden Öffnungen bei der zuständigen Behörde einholen. Der Freistaat schreibt den Landratsämtern und kreisfreien Städten vor, dass sie den Tag bekanntmachen müssen, ab dem neue Regeln gelten.

    Welche Behörden machen bekannt, welche Corona-Regeln gelten?

    Zuständige ist die sogenannte Kreisverwaltungsbehörde, also in Landkreisen das jeweilige Landratsamt, in kreisfreien Städte die Stadtverwaltung. In der Region sind diese Behörden unter diesen Links zu finden:

    Im übrigen Bayern finden sie Informationen über die geltenden Werte bei den anderen Landratsämtern in Bayern und kreisfreien Städten in Bayern.

    Lesen Sie dazu auch: Aktuelle Corona-Zahlen für Bayern und Deutschland.

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