Das bayerische Kabinett hat am Dienstag weitere - kleinere - Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Das hat Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei, auf einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung am Dienstagmorgen verkündet. Die aktuelle Verordnung solle zwar noch bis zum 19. Juli gelten - erst dann wollen die bayerischen Minister über größere Lockerungen nachdenken - doch schon jetzt will die bayerische Landesregierung kleine Dinge ändern, sagte Herrmann. Alle beschlossenen Maßnahmen werden ab Mittwoch, 8. Juli, in Kraft treten. Hier ein Überblick über die beschlossenen Regeländerungen:
Private Veranstaltungen dürfen mit mehr Gästen stattfinden
Nicht-öffentliche Feiern und Veranstaltungen sollen wieder mit mehr Teilnehmern möglich sein. Bisher galt die Regel: Im Innenraum dürfen 50 Personen zusammenkommen, im Freien bis zu 100 Personen. Diese Zahlen sollen nun verdoppelt werden. Das heißt: Zu Hochzeiten, Geburtstagen, Tagungen oder Vereinssitzungen dürfen sich in Innenräumen wieder 100 Personen treffen - draußen sogar 200 Menschen.
Sport: Es darf wieder mehr in Innenräumen trainiert werden
Auch für Sportler wird das Training vereinfacht. Herrmann sagte: Wettkämpfe in kontaktfreien Sportarten können ab dem 8. Juli auch wieder in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. In Kontaktsportarten ist ab sofort wieder Mannschaftstraining mit Kontakt erlaubt. Das dürfte vor allem die zahlreichen Amteure- und Jugendfußballer freuen. Wettkämpfe, also ein Spielbetrieb, sind allerdings noch nicht erlaubt.
Tourismus: Flusskreuzfahrtschiffe dürfen wieder öffnen
Zudem sollen für Flusskreuzfahrtschiffe - oder wie Herrmann sagte: Schwimmende Hotels - die gleichen Regeln gelten wie für Hotels allgemein. Das heißt, Flusskreuzfahrten sollen wieder erlaubt sein. Wichtig ist dabei, dass auch auf den Flusskreuzfahrtschiffen die aktuellen Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten müssen. Ähnliches gilt für Ausflugsschiffe und - bahnen. Dort soll ähnlich wie im Öffentlichen Nahverkehr auch das Abstandsgebot fallen. Auf auf Ausflugsdampfern und in Bahnen ist es aber verpflichtend, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Freizeiteinrichtungen: Indoor-Spielplätze und Escape-Rooms dürfen wieder öffnen
Andere Freizeiteinrichtungen in Innenräumen dürfen ebenfalls wieder öffnen. Dazu zählen zum Beispiel Indoor-Spielplätze, Escape Rooms oder die Innenbereiche von Freizeitparks. Besucher können nun außerdem auch wieder die Innenbereiche von Tiergärten und botanischen Gärten besichtigen. Bei allen Angeboten müssen die Betreiber aber ein passendes Hygiene- und Schutzkonzept vorlegen können. Es ist wichtig, dass die Abstandsregeln eingehalten werden und auf Hygiene- und Schutzmaßnahmen geachtet wird, sagte Herrmann.
Bars und Clubs müssen weiterhin geschlossen bleiben
Nicht so gute Nachrichten gab es für Schankwirtschaften - also Bars und Clubs. Sie bleiben weiterhin geschlossen, sagte Herrmann. "Ein Funke genügt. Dann sind wir schnell wieder in einem Bereich, wo alles außer Kontrolle gerät", sagte der Leiter der Staatskanzlei. Deshalb habe sich das Kabinett entschlossen, bei Clubs und Bars große Vorsicht walten zu lassen. Hier kämen mehrere Faktoren zusammen, die eine Ausbreitung des Virus begünstigten, sagte Herrmann und zählte auf: Enge, Alkohol, Lüftungsproblem. Er fügte aber hinzu: "Natürlich haben wir alle Bereiche, die noch nicht geöffnet sind, ständig auf dem Schirm." Herrmann wollte sich aber nicht festlegen ob und wann eine Erleichterung für Kneipen, Bars und Clubs kommen wird.
Doch auch wenn Bayern die geltenden Regeln nun etwas lockert, mahnte Herrmann noch mal: "Wir sind mitten in der Pandemie. Das Virus nicht besiegt." Die Maßnahmen müssten immer mit "Umsicht und Vorsicht" überprüft werden. "Wir wollen uns nicht verstolpern und das Geschehen aus dem Griff verlieren", sagte er.
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