In Bayern gelten ab Mittwoch schärfere Corona-Maßnahmen. Die eigene Wohnung darf nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden - beispielsweise um einzukaufen oder arbeiten zu gehen. "Das Ziel einer erfolgreichen Pandemie-Eindämmung ist es zunächst, eine Inzidenz von 50 zu erreichen", heißt es aus der Staatskanzlei.
Um das Ziel zu erreichen, gelten in einigen Landkreisen oder kreisfreien Städten noch strengere Regeln. Dort nämlich, wo die Inzidenz den Wert von 200 überschreitet. Dann gilt eine zusätzliche nächtliche Ausgangssperre. Doch nach welchen Zahlen genau richtet sich die Regelung?
Sowohl das RKI als auch das LGL veröffentlichen eine Inzidenz
Entscheidend für die Augsgangssperren ist die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz. Also die Zahl der Neuinfektionen einer Woche gerechnet auf 100.000 Einwohner.
Diese Zahlen werden täglich für die Landkreise und kreisfreien Städte veröffentlicht - vom Robert Koch-Institut (RKI), durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie durch regionale Zentren. Doch in der Vergangenheit wichen die Zahlen teils voneinander ab. Das LGL meldet zwar die bayerischen Fälle an das RKI, doch durch unterschiedliche Aktualisierungszeitpunkte kann es zu abweichenden Daten kommen.
Ausgangssperren werden erst aufgehoben, wenn die Inzidenz von 200 eine Woche unterschritten wurde
Für die Entscheidung über nächtliche Ausgangssperren gelten die Zahlen des RKI, teilte das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage unserer Redaktion mit. Aufgehoben wird die nächtliche Ausgangssperre erst, wenn der Inzidenzwert von 200 seit sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Eine tägliche Einteilung in ein Ampelsystem, wie es nach den Verschärfungen im Oktober der Fall war, wird es vorerst nicht geben.
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