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Corona-Regeln: Bayern beschließt Kontaktbeschränkungen auch für Privaträume

Corona-Regeln

Bayern beschließt Kontaktbeschränkungen auch für Privaträume

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    Markus Söder informiert mit seinem Stellvertreter Hubert Aiwanger (FW) über die Kabinettssitzung.
    Markus Söder informiert mit seinem Stellvertreter Hubert Aiwanger (FW) über die Kabinettssitzung. Foto: Matthias Balk, dpa (Archiv)

    Im Kampf gegen das Coronavirus hat Bayern ab dem 2. November noch strengere Kontaktbeschränkungen beschlossen, als sie von Bund und Ländern vereinbart wurden. "Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal zehn Personen", beschloss das bayerische Kabinett am Donnerstag. Damit regelt Bayern noch klarer als im jüngsten Bund-Länder-Beschluss, dass die Kontaktbeschränkungen auch im privaten Raum gelten – landesweit und unabhängig von der Zahl der Neuinfektionen.

    Zudem werden bis Ende November Veranstaltungen aller Art untersagt und nicht nur solche, die der Unterhaltung dienen. Ausnahmen gelten nur für Gottesdienste und Demonstrationen. Das hat das bayerische Kabinett am Donnerstag in München beschlossen.

    Corona-Krise: Ruft Bayern wieder den Katastrophenfall aus?

    Zudem erwägt Bayern die erneute Ausrufung des Katastrophenfalls. In den nächsten Tagen könne dies notwendig werden, um auf die "dramatische Entwicklung" besser reagieren zu können, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei einer Pressekonferenz am Donnerstagmittag. In Bayern habe sich in den vergangenen neun Tagen die Belegung der Intensivbetten verdoppelt, in einigen Regionen drohten in den kommenden Tagen bereits Kapazitätsengpässe. Durch die Ausrufung des Katastrophenfalls könne das Land die Verteilung der Intensivpatienten besser koordinieren.

    Bayerischer Landtag stimmt über Corona-Verordnung ab

    Auch wenn das Parlament für die Verordnung formal nicht befragt werden müsste, soll es am Nachmittag zum ersten Mal eine Abstimmung über die Anti-Corona-Politik im Bayerischen Landtag geben. Formal bindend ist das Votum aber nicht. Hintergrund ist, dass das Bundesinfektionsschutzgesetz den Landesregierungen ermöglicht, eigene Corona-Verordnungen zu erlassen – darin ist aber keine Gesetzgebungskompetenz für die Landtage enthalten.

    Ziel der Abstimmung ist stattdessen, den Debatten im Parlament mehr Gewicht zu geben. Außerdem will die Staatsregierung ihren Kurs mit einem positiven Votum aus dem Landtag zusätzlich politisch legitimieren.

    Die Pläne von Bund und Ländern sehen unter anderem vor, dass Hotels, Restaurants, Kinos und Theater im November geschlossen werden. Schulen, Kitas und Geschäfte hingegen sollen geöffnet bleiben - anders als während der massiven Einschränkungen im Frühjahr. Mehr zu den geplanten Einschränkungen lesen Sie hier. (AZ/dpa/lby)

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