Die kontroversen Debatten um eine stärkere Beteiligung des Landtags in der Corona-Politik gehen weiter. Der FDP-Haushaltspolitiker Helmut Kaltenhauser wirft den Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern Trickserei bei der Gesetzgebung vor. Stein des Anstoßes ist ein sogenanntes „Omnibusverfahren“, das in seltenen Fällen angewandt wird, um die parlamentarische Beratung zu verkürzen und die Verabschiedung eines Gesetzes zu beschleunigen.
Im konkreten Fall geht es darum, dass die Staatsregierung den Kommunen in Bayern in der Corona-Krise möglichst schnell mehr finanzielle Spielräume verschaffen will. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigt das Verfahren. Es sei „ohne Zweifel ordnungsgemäß“. Kaltenhauser dagegen sagt: „Die im Omnibusverfahren angestrebten Änderungen sind den parlamentarischen Gepflogenheiten im Maximilianeum unwürdig.“
Ungewöhnlich ist der Vorgang auf jeden Fall. Bereits vor einiger Zeit wurde im Landtag ein Gesetzentwurf eingebracht, der die Überprüfung von „Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten“ neu regelt. Das Vorhaben gilt als unproblematisch. Der Entwurf wurde in erster Lesung behandelt und auch schon in Ausschüssen beraten, ohne dass es Widerspruch gab. Dann aber schoben CSU und Freie Wähler einen „Änderungsantrag“ nach.
Darin „verstecken sich“, wie Kaltenhauser kritisiert, „weitreichende Gesetzesänderungen der Gemeinde- und Landkreisordnung, die mit dem eigentlichen Gesetz nichts zu tun haben.“ Statt, wie üblich, ein eigenes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen, wurde das Vorhaben auf ein bereits laufendes Verfahren draufgesetzt, um es schneller beenden zu können. Kaltenhauser schimpft: „Das Gesetzgebungsverfahren im Bayerischen Landtag wird in diesem Fall der Lächerlichkeit preisgegeben.“
Innenminister Herrmann und der Vizechef des Innenausschusses, Manfred Ländner (CSU), weisen diese Kritik zurück. Sie argumentieren mit Zeitdruck. „Entscheidend ist, dass die Kommunen bereits ab der Sommerpause mehr Spielräume für ihre Haushalte haben, der dringend benötigt ist“, sagte Herrmann auf Anfrage unserer Redaktion. Die kommunalen Spitzenverbände hätten den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt. Ländner betont, dass es in dem Verfahren darum geht, den Städten und Gemeinden zu helfen, ohne jedoch dem Schuldenmachen in den Kommunen „Tür und Tor zu öffnen“.