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Corona-Pandemie: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern

Corona-Pandemie

Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern

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    Ab Mittwoch gelten in Bayern verschärfte Corona-Regeln.
    Ab Mittwoch gelten in Bayern verschärfte Corona-Regeln. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Seit Mittwoch gibt es in Bayern neue Corona-Maßnahmen. Das Kabinett hat mit der Zustimmung des Landtags am Dienstag die schärferen Regeln beschlossen. Sie gelten vorerst bis 15. Dezember.

    Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern:

    • Lockdown für Ungeimpfte Menschen, die nicht geimpft sind, dürfen sich nur noch maximal zu fünft treffen, die Personen dürfen aus maximal zwei Haushalten stammen.Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren zählen nicht mit.
    • 2G-Regelung Landesweit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu bestimmten Bereichen. Das Kabinett hat diese Regelung ausgeweitet, ab sofort zählen nun auch dazu: körpernahe Dienstleistungen inklusive Friseure, Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen wie Musikschulen und Fahrschulen, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bibliotheken und Archive und Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen. Davon ausgenommen sind der Groß- und Einzelhandel, medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen, sowie Prüfungen. Im öffentlichen Nahverkehr und am Arbeitsplatz haben Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) Zutritt.
    • 2G-plus-Regelung In einigen Bereichen gilt künftig 2G plus. Das bedeutet, dass dort auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest brauchen. Dies gilt bei Kultur- und Sportveranstaltungen, bei Messen und Tagungen sowie bei Freizeiteinrichtungen – zum Beispiel Zoos, botanische Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätze sowie private Veranstaltungen.
    • Sperrstunde und Schließungen Landesweit wird in der Gastronomie eine Sperrzeit zwischen 22 und 5 Uhr eingeführt. Discos, Klubs, Bordelle sowie Bars werden grundsätzlich geschlossen. Weihnachtsmärkte und Volksfeste sind abgesagt. Im Handel gilt eine Begrenzung auf einen Kunden beziehungsweise Kundin je zehn Quadratmeter Ladenfläche.
    • Ausnahmen für Kinder Ungeimpfte zwölf- bis 17-Jährigen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, bleibt der Zutritt zu 2G-Bereichen übergangsweise bis Ende Dezember zur Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten, in der Gastronomie und Hotels möglich. Neu ist: Jugendlich müssen ihren Impfstatus erst dann nachweisen, wenn sie zwölf Jahre und drei Monate alt sind.
    • Hotspot-Regelung In Landkreisen mit einer Inzidenz über 1000 gilt ab sofort ein regionaler Lockdown. Das heißt, dass Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie und Hotels, körpernahe Dienstleistungen – Friseure sind entgegen der Information von Montag davon ausgenommen –, Sport- und Kulturstätten sowie Hochschulen und Bildungseinrichtungen schließen müssen. Schulen und Kindertagesstätten bleiben offen, genauso wie medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen. Auch der Handel bleibt geöffnet, es gilt allerdings eine Begrenzung auf einen Kunden je 20 Quadratmeter Ladenfläche. Dieser gilt solange, bis die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 1000 liegt.
    • Überbrückungshilfen Die Staatsregierung stellt für Pflegeheime 1,5 Millionen Schnelltests bereit. Auch die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende werden fortgeführt. Bis zu Ostern 2022 werden außerdem zusätzliche Schulbusse gefördert.
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