Die Staatsregierung, das Bayerische Rote Kreuz (BRK) und andere Hilfsorganisationen wollen Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung den Besuch im Heim über die Feiertage erleichtern. Dafür stellt der Freistaat kostenlose Antigen-Schnelltests bereit, heißt es in einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Es ist nicht die einzige Erleichterung über die Feiertage.
Demnach sollen außerdem negative Befunde bei Heimbesuchen länger gültig sein. Die Schnelltests gibt es laut Bayerischem Roten Kreuz (BRK) an etwa 150 Stationen in ganz Bayern.
Eine Karte mit allen Schnellteststationen in Bayern finden Sie hier.
Bislang konnten sich die Menschen bei Hausärzten und entsprechenden Zentren testen lassen. Im Rahmen der Weihnachtsaktion kommen nun an Heiligabend sowie am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag weitere Möglichkeiten dazu.
Schritt für Schritt zum Corona-Schnelltest für Weihnachten
Wer einen Angehörigen im Heim besuchen will, muss einen Termin bei der jeweiligen Einrichtung ausmachen, erläutert BRK-Sprecher Sohrab Taheri-Sohi. Ihm zufolge bekommt man daraufhin ein bayernweit einheitliches Formblatt ausgehändigt. "Das funktioniert dann als eine Art Laufzettel", sagt Taheri-Sohi. Je nach Teststation müssen sich Angehörige vorher anmelden. Das Formblatt ist gleichzeitig die Berechtigung für einen Schnelltest an den Weihnachts-Stationen. 15 Minuten dauert es laut Taheri-Sohi etwa, bis das Ergebnis feststeht. Freiwillige der Hilfsorganisationen vermerken das Ergebnis auf dem Formblatt, sodass Angehörige ihre Verwandten in Heimen besuchen können.
Lockdown: Corona-Regeln seit 16. Dezember 2020
Weihnachten
An Heiligabend und Weihnachten (24. bis 26. Dezember) dürfen zum eigenen Haushalt noch vier weitere Menschen hinzukommen - die Zahl der weiteren Haushalte spielt keine Rolle. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Es gilt aber in Bayern eine generelle Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.
Silvester
Es gelten die allgemeinen Corona-Maßnahmen, was Zahl der Kontakte und Ausgangssperre anbelangt. Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gilt an Silvester bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Außerdem gibt es ein Feuerwerksverbot an belebten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden. Es gilt zwar nicht direkt ein Böllerverbot, der Verkauf von Feuerwerk ist aber untersagt.
Einzelhandel
Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen
Dienstleistungen
Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.
Gastronomie
In der Gastronomie sind nur die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbissständen wird der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort untersagt. Kantinen bleiben offen.
Der Mitteilung zufolge gibt es eine weitere Erleichterung. "Vom 25. bis 27. Dezember 2020 erhalten die Testergebnisse je 24 weitere Stunden an Gültigkeit: Antigen-Schnelltests sind 72 Stunden und PCR-Tests vier Tage gültig." Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml bittet Angehörige darum, sich rechtzeitig für einen Corona-Test anzumelden.
BRK Sprecher: Anitgen-Schnelltest kein Anlass, unvorsichtig zu sein
Gemäß der Infektionsschutzverordnung bestehe auch die Möglichkeit, sich schon vor Heiligabend testen zu lassen - beispielsweise mit einem PCR-Test beim Hausarzt, der dann drei Tage gültig ist. "Die Umsetzung der Weihnachts-Testaktion kann dabei regional unterschiedlich ablaufen", erläutert BRK-Präsident Theo Zellner. "Sowohl zentrale Testangebote auf Ebene einer Stadt/eines Landkreises als auch einrichtungsindividuelle Testangebote sind möglich."
BRK-Sprecher Taheri-Sohi betont allerdings, dass der Schnelltest kein Anlass ist, unvorsichtig zu sein. Es handele sich lediglich um einen weiteren Faktor, um die Heimbewohner zu schützen. Daher gelten Besuchs-Regelungen wie die FFP2-Maskenpflicht auch weiterhin. Außerdem bestehe auch mit dem Test kein Anspruch auf einen Besuch. Fällt etwa ein Großteil der Heimmitarbeiter aus, könne die Einrichtung jederzeit Besuche untersagen.
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