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Corona-Pandemie: Ausgangsbeschränkungen: Was ist in Bayern noch erlaubt?

Corona-Pandemie

Ausgangsbeschränkungen: Was ist in Bayern noch erlaubt?

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    Auf den Straßen im Freistaat sollen künftig deutlich weniger Menschen unterwegs sein. Ab Mittwoch gelten Ausgangsbeschränkungen, in Hotspots zudem Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr.
    Auf den Straßen im Freistaat sollen künftig deutlich weniger Menschen unterwegs sein. Ab Mittwoch gelten Ausgangsbeschränkungen, in Hotspots zudem Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr.

    Es sind drastische Worte, mit denen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die Menschen auf die kommenden Wochen einschwört. „Alle vier Minuten stirbt in Deutschland ein Mensch an Corona“, sagte Söder am Sonntag. Es sei ethisch einfach nicht vertretbar, jetzt nicht zu handeln. Und dass gehandelt wird, ist seit der Sondersitzung des Kabinetts klar. Einer der wichtigsten Punkte in Söders Zehn-Punkte–Plan: Ausgangsbeschränkungen und -sperren für die Bürger. Was ist in den kommenden Wochen noch erlaubt, was nicht? Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Regionen? Wir erklären die wichtigsten Fakten zu den neuen Beschlüssen.

    Das Verlassen der Wohnung ist in Bayern künftig nur noch mit triftigem Grund möglich.

    Gilt ein Einkaufsbummel als triftiger Grund? Immerhin sind weiterhin alle Geschäfte geöffnet.

    Es gibt einige Gründe, die ganz offensichtlich als triftig einzustufen sind. Dazu zählen der Weg zur Arbeit, ein Arzttermin oder ein Termin bei einem Amt. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist aber auch aus anderen Gründen erlaubt. Etwa, um einzukaufen. Und damit ist nicht nur der Gang zum Supermarkt gemeint. Erlaubt ist der Einkauf in allen geöffneten Läden – also etwa auch in Kleidungsgeschäften. Weihnachtsbesorgungen werden ebenfalls als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung eingestuft. Das gilt übrigens auch für den Besuch von geöffneten Dienstleistungsbetrieben, etwa Friseure. Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums sagt auf Nachfrage unserer Redaktion: „Die Geschäfte sind weiterhin geöffnet, das Einkaufen ist erlaubt. Dennoch gilt der dringende Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, sich nur auf die nötigsten Angelegenheiten zu beschränken und die Kontaktbeschränkungen konsequent umzusetzen.“

    Mit wie vielen Menschen darf man sich künftig zu einem Spaziergang treffen?

    Sport und Bewegung an der frischen Luft sind auch im Rahmen der bayernweiten Ausgangsbeschränkungen weiterhin erlaubt. Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen.

    Darf ich andere Haushalte besuchen? Also Familienangehörige oder Freunde?

    Ja, der Besuch eines anderen Hausstandes gilt ebenfalls als triftiger Grund, um trotz der Ausgangsbeschränkungen die Wohnung zu verlassen. Die Gesamtzahl von fünf Personen darf nicht überschritten werden (Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen). In Regionen mit einer Inzidenz über 200 muss der Besuch allerdings vor der Ausgangssperre ab 21 Uhr erfolgen.

    In Hotspotregionen mit einer Inzidenz über 200 gibt es über diese Ausgangsbeschränkungen hinaus auch Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr Uhr: Heißt das, dass man dort am Abend nicht mehr spazieren gehen darf?

    Es müssen triftige Gründe vorliegen, um das Haus nach 21 Uhr zu verlassen. Das sind etwa die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, medizinische und veterinärmedizinische Notfälle oder die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Ein Spaziergang oder eine Joggingrunde gelten nicht als triftiger Grund, um nach 21 Uhr noch nach draußen zu gehen. Wer sich also ein bisschen an der frischen Luft bewegen möchte, muss das in Hotspot-Gebieten vor 21 Uhr machen.

    Wer mit dem Hund raus will, sollte das ebenfalls vor 21 Uhr machen.
    Wer mit dem Hund raus will, sollte das ebenfalls vor 21 Uhr machen. Foto: Gollnow, dpa

    Kann man am Abend in einem Hotspot noch mit dem Hund raus?

    Reines Spaziergehen ist wie gesagt nicht erlaubt. Auch der Gang mit dem Hund sollte vor 21 Uhr erledigt werden, teilt der Sprecher des Gesundheitsministeriums mit. „Unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren bleiben aber zulässig.“

    Darf ich am Abend zu Angehörigen, die auf meine Hilfe angewiesen sind?

    Ja, die Versorgung von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ist weiterhin erlaubt. Auch nach 21 Uhr. „Eine Fahrt zu hilfsbedürftigen Angehörigen fällt nicht unter die Ausgangssperre“, erklärt der Ministeriumssprecher.

    Ist es erlaubt, an Heiligabend in die Christmette zu gehen, wenn ich in einem Hotspot wohne?

    Ja. Von 24. bis 26. Dezember ist in Gebieten mit einer Inzidenz von über 200 der Besuch von Gottesdiensten nach 21 Uhr möglich, das gilt also auch für die Christmette, die traditionell am späten Abend stattfindet. Landesweit besteht übrigens bei allen Gottesdiensten künftig auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot.

    Ist die Ausgangssperre in Hotspotregionen faktisch ein Verbot, abends Freunde zu treffen?

    Im Prinzip ja, es sei denn, man ist vor 21 Uhr zu Hause. „Die Ausgangssperre ist eine Ausgangssperre. Nach 21 Uhr Freunde zu treffen ist kein triftiger Grund“, sagt der Sprecher des Gesundheitsministeriums.

    Ist das im Prinzip auch das Verbot eines halbwegs normalen Silvesters in den Hotspot-Regionen?

    Die bisher geplanten Lockerungen für den Jahreswechsel wurden wieder einkassiert. Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten – im Gegensatz zu Weihnachten – keine Sonderregelung, erläutert das Innenministerium. Es dürfen sich an Silvester also nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. In Hotspotregionen darf die Wohnung um Mitternacht nicht verlassen werden, wenn nicht ein triftiger Grund, etwa ein medizinischer Notfall oder die Pflege von Hilfsbedürftigen, vorliegt. „Das Anzünden von Böllern ist kein triftiger Grund“, macht der Sprecher des Gesundheitsministeriums deutlich. Im eigenen Garten dürfe man aber natürlich ein Feuerwerk zünden. Der Ministerrat hat in seiner Sondersitzung zudem beschlossen, dass es ab Mittwoch ein bayernweites Verbot für den Konsum von Alkohol unter freiem Himmel geben wird – aus dem traditionellen Glas Sekt auf der Straße wird also nichts.

    Haben Ausgangssperren in den Hotspots auch Auswirkungen auf den ÖPNV?

    Zumindest in der Stadt Augsburg werden Busse und Straßenbahnen nach 21 Uhr vorerst normal weiterfahren, auch wenn dort Ausgangssperren in Kraft treten. Wer zu Randzeiten arbeitet, kann also - wenn um diese Zeit auch sonst Bus und Bahn unterwegs sind - weiter mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Stadtwerke-Sprecher Jürgen Fergg wies darauf hin, dass sich die Ausgangs-Regel schnell wieder ändern könne, wenn die Inzidenz von 200 unterschritten wird. Und es sei komplex, die Fahrpläne anzupassen, das gehe nicht so schnell. Auch deshalb bleibe der aktuelle Fahrplan erst einmal unverändert.

    Was passiert bei Verstößen?

    Es wird nun neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die ab dem 9. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021 gilt. Wer gegen die Bestimmungen der Verordnung verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. (mit jako)

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