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Corona-Pandemie: Aiwanger will Weihnachtsmärkte ohne 3G

Corona-Pandemie

Aiwanger will Weihnachtsmärkte ohne 3G

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    Kann der Augsburger Weihnachtsmarkt in diesem Jahr wieder normal stattfinden?
    Kann der Augsburger Weihnachtsmarkt in diesem Jahr wieder normal stattfinden? Foto: Silvio Wyszengrad (Archiv)

    Organisatoren und Besucher von Weihnachtsmärkten können sich freuen. Die beliebten Veranstaltungen sollen nach Aussage von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) weitgehend ohne Corona-Beschränkungen stattfinden können. „Wir wollen weder die Weihnachtsmärkte umzäunt haben, noch wollen wir dort die 3G-Regel haben“, sagte Aiwanger am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts.

    Die Sorge im Land war zuvor groß, dass der Betrieb von Weihnachtsmärkten möglicherweise so gehandhabt werden müsse wie bei den Biergärten, also mit Einlasskontrolle. Nun soll es nach dem Willen Aiwangers bei Weihnachtsmärkten ähnlich laufen wie jetzt schon bei den Wochenmärkten, also ohne 3G-Regeln, ohne Umzäunung und ohne feste Kontrollen. Erst wenn Veranstaltungen im Innenraum stattfänden, müssten die Gastronomie-Regeln angewandt werden. Am Nachmittag sollte ein runder Tisch zum Thema Weihnachtsmärkte stattfinden. Dort sollte es nur noch um Details wie weitere Hygiene-Maßnahmen gehen. Aiwanger sagte, er hoffe, dass die Corona-Zahlen bis zur Vorweihnachtszeit beherrschbar blieben.

    Die Corona-Lage in Bayern ist derzeit stabil

    Aktuell sieht es da nach Aussage von Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nicht schlecht aus. Die Corona-Lage in Bayern sei weitgehend stabil, die Auslastung der Krankenhäuser beziehungsweise der Intensivstationen liege noch im grünen Bereich.

    Das Kabinett beschloss am Dienstag auch, die Kontaktdatenerhebung auf Schwerpunktbereiche mit hohem Risiko einer Mehrfachansteckung zu beschränken. Daten müssen demnach nur noch bei geschlossenen Veranstaltungen ab 1000 Personen, in Clubs, Diskotheken, Bordellen, bei Tanzveranstaltungen, bei körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Masseure) sowie in Gemeinschaftsunterkünften erhoben werden.

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