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Corona: Öffnung der Tagesstätten: Kita-Kinder müssen weiter warten

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Öffnung der Tagesstätten: Kita-Kinder müssen weiter warten

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    Rutschverbote auf Spielplätzen sind in diesen Tagen nur ein kleines von vielen Ärgernissen für Kinder.
    Rutschverbote auf Spielplätzen sind in diesen Tagen nur ein kleines von vielen Ärgernissen für Kinder. Foto: Parick Pleul, dpa

    Kinder, die sehnsüchtig darauf warten, endlich wieder in den Kindergarten gehen zu dürfen, müssen sich weiter gedulden. „Wir dürfen gerade in diesem Bereich nicht überstürzt handeln“, warnte Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) am Donnerstag im Sozialausschuss des Landtags und wollte daher keinen Termin für eine Wiederöffnung der Kindertagesstätten nennen. Mit einem Expertengremium aus Ärzten, Psychologen, Pädagogen und Praktikern diskutiere sie allerdings schon jetzt, wie eine stufenweise Öffnung funktionieren könne: „Wir müssen den Eltern eine Perspektive geben, soweit wir das können.“

    So kann sich Trautner etwa vorstellen, Waldkindergärten sowie die Kleingruppen der Tagespflege früher zu öffnen als andere Kitas: In Waldkindergärten seien die Kinder vor allem draußen, was ein Infektionsrisiko verringere. In der Tagespflege seien die Gruppen klein und immer gleich besetzt.

    Ab Montag wird zudem die Notfall-Betreuung in den Kitas ausgeweitet: So sollen auch Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden aufgenommen werden können. Bislang war diese Betreuung auf Kinder beschränkt, deren Eltern etwa als Polizisten, Pfleger oder Ärzte in „systemrelevanten Berufen“ tätig sind. Von rund fünf Prozent berechtigten Eltern hätten bislang aber nur zwei Prozent dieses Angebot angenommen, so Trautner.

    Träger können Übernahme der Beiträge auch ablehnen

    Mehr Klarheit gibt es zudem bei der angekündigten Übernahme des Eltern-Anteils an den Kita-Gebühren: Der Freistaat plant nun eine pauschale Entlastung rückwirkend ab April bis Juni von monatlich 300 Euro für Krippen, 150 Euro für Kindergärten, 100 Euro im Hort und 200 Euro in der Tagespflege. Liegt der Eltern-Anteil über dieser Summe, müssen die Einrichtungen den Restbetrag tragen. Für Kinder in der Notfall-Betreuung muss weiter der normale Elternbeitrag bezahlt werden.

    Rechtlich könne der Freistaat keinen Träger dazu zwingen, dieses Angebot anzunehmen, erklärte Trautner. Einzelne private Kitas könnten deshalb den Zuschuss des Freistaats ablehnen, weil ihnen die eigene Belastung dabei zu groß ist. Eltern müssten in diesem Fall ihren Anteil weiter voll bezahlen: „Ich erwarte aber, dass der weit überwiegende Anteil der Eltern keine Beiträge mehr zahlen muss.“

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