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Corona: Mehr als zwei Millionen Corona-Polizeikontrollen in Bayern

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Mehr als zwei Millionen Corona-Polizeikontrollen in Bayern

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    In der Corona-Krise kontrolliert die Polizei die Einhaltung der Regeln.
    In der Corona-Krise kontrolliert die Polizei die Einhaltung der Regeln. Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild)

    Die bayerische Polizei hat die Einhaltung der Anti-Corona-Maßnahmen binnen eines halben Jahres mit mehr als zwei Millionen Kontrollen überwacht. Vom 21. März bis zum 20. September gab es rund 2.070.000 Polizeikontrollen zur Überwachung der Corona-Infektionsschutzbestimmungen - das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Landtags-SPD hervor.

    In der Zahl sind Kontrollen der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, der Maskenpflicht, von Ladengeschäften, Versammlungen und Gastronomie enthalten. Das Innenministerium weist aber darauf hin, dass dies lediglich annäherungsweise Angaben seien - denn polizeiliche Personenkontrollen würden nicht grundsätzlich dokumentiert. 

    Die meisten Corona-Kontrollen bei Ausgangsbeschränkungen

    Aus der Übersicht des Innenministeriums geht allerdings deutlich hervor, wie sich die Zahl der Kontrollen in den vergangenen Monaten entwickelt hat. So wurden auf dem Höhepunkt der Corona-Krise mit den weitgehende Ausgangsbeschränkungen eindeutig die meisten Kontrollen gezählt - allein im April waren es knapp 740.000. Im Juli und August, als die allermeisten Beschränkungen wieder aufgehoben waren, waren es dann nur noch etwas über beziehungsweise unter 160.000 Kontrollen.

    Ebenfalls abgefragt hat die SPD, in wie vielen Fällen Menschen bei den Kontrollen entweder Widerstand leisteten oder gewalttätig gegen Polizisten wurden. Laut Innenministerium gab es 147 solche Vorfälle, davon allein 36 im Bereich des Polizeipräsidiums München.

    Landtagsvizepräsident Markus Rinderspacher (SPD), der die Anfrage gestellt hatte, betonte: "Die Überwachung der Bestimmungen dient der Eindämmung des Infektionsgeschehens." Die allermeisten Menschen hielten sich auch an die Regeln. "Die Uneinsichtigen sind auf die Regeln hinzuweisen und gegebenenfalls zu sanktionieren." (dpa, lby)

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