Schritt für Schritt tastet sich die Bayerische Staatsregierung bei der Lockerung der Corona-Regeln vor. So wird für das neue Schuljahr nicht nur die Rückkehr zum Regelbetrieb vorbereitet. Schon ab kommender Woche sollen auch mehr Besuche in Altenheimen, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen möglich werden. Messen und Kongresse sollen bis September wieder starten dürfen. Und die Verordnung über Familienfeiern, die für einige Verwirrung gesorgt hat, muss präzisiert werden. Hier die Neuerungen im Einzelnen:
Geschlossene Gesellschaften
Der freudigen Nachricht des Kabinetts aus der vergangenen Woche, dass Familienfeiern sowie Vereins- und Parteisitzungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Teilnehmern oder unter freiem Himmel mit bis zu 100 Teilnehmern wieder erlaubt sind, folgte eine Ernüchterung. Aus der sechsten bayerischen Verordnung zum Infektionsschutz des Gesundheitsministeriums, die vergangenen Freitag veröffentlicht wurde, geht nämlich hervor, dass dies offenbar nicht in der Gastronomie gilt. Somit wären Hochzeits- und Geburtstagsfeiern in Gaststätten doch noch nicht möglich gewesen. Auf Nachfrage unserer Zeitung versicherte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag, dass das klargestellt werden müsse. Es gelte der erklärte Wille des Kabinetts: Wenn die Teilnehmer bekannt sind und ihre Zahl 50 nicht übersteigt, dürfe auch in Gaststätten gefeiert oder getagt werden.
Altenheime, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser
Ab kommenden Montag, 29. Juni, werden die Besuchsregelungen erweitert. Es gelte, so heißt es in der Erklärung der Staatsregierung, „sozialer Isolation und Vereinsamung entgegenzuwirken“. Deshalb würden die derzeitigen Besuchsbeschränkungen durch Schutz- und Hygienekonzepte ersetzt, die von den Einrichtungen individuell gestaltet werden. Das Gesundheitsministerium werde dabei nur ein Rahmenkonzept vorgeben. Wesentliche Eckpunkte seien „das Einhalten von Mindestabständen und Hygieneregeln, Berücksichtigung von Belangen der Bewohnerinnen und Bewohner bei Terminen, Registrierung und Aufklärung beim Betreten, bereichsbezogene Beschränkungen und Wege für Besucher sowie ein Betretungsverbot beim Vorliegen von Krankheitssymptomen“.
Schulen
Wie alle anderen Bundesländer will auch Bayern nach den Sommerferien wieder zu einem geregelten, täglichen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler an allen Schularten zurückkehren, sofern das Infektionsgeschehen es zulässt. Kultusminister Michael Piazolo von den Freien Wählern stellte mehrere Szenarien vor.
Gleichzeitig versprach er größtmögliche Fairness im Umgang mit Schülern. Von September bis Allerheiligen und in einigen Schularten auch bis Weihnachten soll es spezielle Förderangebote geben, damit versäumter Stoff nachgeholt werden kann. Der Übertritt auf Probe soll großzügig gewährt werden, wo immer er für die betroffenen Schüler Vorteile verspricht. Die Förderangebote sollen ihnen dabei helfen, Defizite auszugleichen. Außerdem kündigte Piazolo an, einmalig Fördermittel bereitzustellen, um zusätzliche, freizeitpädagogisch orientierte Ferienangebote in den Sommerferien zu ermöglichen. Dadurch sollen Alleinerziehende und Eltern von Kindern der Jahrgangsstufe eins bis sechs unterstützt werden, die ihren Jahresurlaub bereits vor den Sommerferien aufgebraucht haben, um ihre Kinder daheim zu betreuen.
Messen und Kongresse
Spätestens ab 1. September will die Staatsregierung, wenn das Infektionsgeschehen es zulässt, die Öffnung des Messe- und Kongressbetriebs in Bayern wieder ermöglichen. Ein entsprechendes Rahmenkonzept für Gesundheitsschutz und Hygiene, das am Montag im Kabinett beschlossen wurde, soll den Veranstaltern als Richtschnur dienen.
Grippevorsorge
Um für die Grippesaison gewappnet zu sein und Krankenhäuser von Influenza-Patienten zu entlasten, gibt der Freistaat sechs Millionen Euro für die Beschaffung von zusätzlichem Impfstoff aus.
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