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Corona-Lockerungen in Bayern bei Kontaktbeschränkungen, Restaurants und Sport

Corona-Pandemie

Weitere Lockerungen in Bayern: Was sich jetzt ändert

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    Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder verkündet weitere Lockerungen für Bayern.
    Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder verkündet weitere Lockerungen für Bayern. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Der Corona-Inzidenzwert lag am Freitag für ganz Bayern bei 29,0 - also sogar unter der früher einmal Grenze von 35. Es gibt nur noch wenige Kreise, die über der Grenze von 50 liegen - dazu zählen etwa Neu-Ulm (58,2), Günzburg (82,7) und das Unterallgäu (66,7). Über dem Wert von 100 liegt gar gar keine Region mehr im Freistaat. Der richtige Zeitpunkt also für das bayerische Kabinett, um über weitere Lockerungen zu beraten - und sie zu verkünden.

    Schon im Vorfeld hatte Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger im Gespräch mit unserer Redaktion gefordert, dass es den Wirten nach der Öffnung der Außengastronomie nun so schnell wie möglich erlaubt werden müsse, auch Gäste in geschlossenen Räumen zu empfangen. Und tatsächlich erlaubte die bayerische Staatsregierung wieder eine langsame Rückkehr zur Vor-Corona-Normalität.

    Diese Corona-Regeln gelten ab Montag, 7. Juni, in Bayern

    Die wichtigsten Regeln im Überblick:

    Alle Regelungen sollen ab Montag, 7. Juni, in Bayern gelten. Generell gilt für alle Lockerungen, die der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am Freitag verkündet hat: Sie gelten bis zu einem Inzidenzwert von unter 100. Dann greift die Bundesnotbremse - jedenfalls noch bis zum 30. Juni. Dann läuft die Notbremse aus.

    Sollten die Inzidenzen zwischen 50 und 100 liegen, sind die Lockerungen nur möglich, wenn Besucher einen negativen Corona-Test vorlegen können. Bei einem Wert unter 50 müssen Gäste und Besucher keine Tests mehr vorweisen. Diese Regeln gelten im Einzelnen.

    • Private Treffen: Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, können sich zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Bisher waren Treffen von fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Sinkt die Inzidenz weiter und liegt unter 50, können sich zehn Personen treffen - unabhängig davon, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Genesene und Geimpfte zählen hierbei nicht mit.
    • Private Feiern: Auch Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen, Taufen oder sonstige private Feiern sind ab Montag wieder möglich. Liegt der Inzidenzwert zwischen 50 und 100, dürfen sich draußen bis zu 50 Personen treffen, drinnen können 25 Menschen zusammenkommen. Bei einem Inzidenzwert unter 50 dürfen draußen 100 Menschen zusammenkommen, in Innenräumen sollen es 50 Menschen sein. Auch hier zählen Geimpfte und Genesene nicht zur Personenzahl.
    • Schulen: Für Schulen sollen die Regeln erst ab dem 21. Juni gelockert werden, kündigt Ministerpräsident Markus Söder an. Der Grund: Bei den Jüngeren seien die Inzidenzen meist etwas höher als in der Gesamtbevölkerung. Dennoch soll auch hier gelockert werden. Bisher gilt: Präsenzunterricht ist erst ab einer Inzidenz unter 50 möglich. Liegt der Inzidenzwert zwischen 50 und 165, werden die Schüler im Wechselunterricht unterrichtet. Das soll sich jetzt ändern. Wechsel- oder Distanzunterricht soll dann ab einer Inzidenz von über 100 stattfinden. Darunter werden die Schülerinnen und Schüler in Präsenz unterrichtet. Sie müssen aber weiterhin Masken tragen und Abstände einhalten. Eine Ausnahme gibt es aber: Beim Schulsport müssen die Schülerinnen und Schüler keine Masken tragen. So ist auch Schwimmunterricht wieder möglich, sagte Kultusminister Michael Piazolo.
    • Schulfeiern: Alle, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen, müssen sich beim Thema Abschlussfeiern noch ein wenig gedulden. Kultusminister Piazolo sagte, der Regierung sei bewusst, dass viele Schülerinnen und Schüler endlich einmal wieder feiern wollten. Noch könne man Schulfeiern aber nicht freigeben. "Wir haben das aber im Hinterkopf", versprach er. Deshalb soll es bald möglichst auch dafür ein Konzept geben.
    • Kitas: In den Kindergärten und Krippen gilt eine ähnliche Regelung wie in den Schulen: Liegt der Inzidenzwert unter 100, können die Kinder vor Ort betreut werden. Darüber soll eingeschränkter Regelbetrieb stattfinden.
    • Hochschulen: Auch an Unis will die bayerische Staatsregierung wieder Präsenzveranstaltungen zulassen. Wie viele Studierende an einer Veranstaltung teilnehmen können, wird durch die Größe des Raumes begrenzt, in dem sie stattfindet, sagte Söder.
    • Selbsttestausweis: Tests, die in Schulen oder Hochschulen gemacht wurden, gelten nun auch als offizielle Tests. Das war bislang nicht der Fall.
    • Handel: Im Handel gelten weiter Zulassungsbeschränkungen, die sich nach der Quadratmeterzahl richten. Sie besagen: Ist ein Geschäft bis zu 800 Quadratmeter groß, darf pro zehn Quadratmeter ein Kunde den Laden betreten. Ist es größer, muss jeder zusätzliche Kunde rein rechnerisch 20 Quadratmeter Platz haben. Neu ist, dass Kunden im Einzelhandel wieder ohne Termin einkaufen können und auch ohne sich testen zu lassen. Gerade die Tests hätten viele Kunden vom Einkaufen abgehalten, sagte Wirtschaftsminister Aiwanger. Diese Regelungen gelten allerdings nur bei einer Inzidenz von unter 100.

    Corona-Regeln: In Bayern darf die Innengastronomie ab Montag, 7. Juni 2021, wieder öffnen

    • Gastronomie: In allen Kreisen, in denen die Inzidenz unter 100 liegt, dürfen Restaurants ihre Innenbereiche wieder öffnen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass die Gastronomiebetriebe gute Hygienekonzepte vorlegen. Außengastronomie bleibt erlaubt. Sowohl im Innenbereich als auch draußen gilt ab 24 Uhr eine Sperrstunde. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, müssen Gäste einen negativen Corona-Test mitbringen - außer sie sind geimpft oder genesen.
    • Clubs, Diskotheken und Bars: Bars, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Dafür sei noch nicht die Zeit, sagte Söder in der Pressekonferenz. Er schob aber nach: "Vielleicht im Sommer. Auch Wirtschaftsminister Aiwanger machte deutlich, dass die Staatsregierung die Sorgen der Clubbetreiber ernst nehme.
    • Hotels: In den Hotels müssen Gäste nur noch zur Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Bisher hatten sie sich auch danach alle zwei Tage testen lassen müssen. Diese Pflicht entfalle nun, sagte Aiwanger.
    • Kultur: Die bisherigen Öffnungen hätten sich als sehr verantwortungsvoll erwiesen, sagte Ministerpräsident Markus Söder. Deshalb sind für Kulturveranstaltungen nun weitere Öffnungen möglich. Für Open-Air-Veranstaltungen ist es ab Montag erlaubt, dass bis zu 500 Gäste zusammenkommen. Sie müssen allerdings Masken tragen und sitzen. Wenn die Inzidenzen bis Ende Juni stabil niedrig bleiben, könnten sogar mehr Besucher erlaubt werden.
    • Gottesdienste: In Gottesdiensten wird es wieder erlaubt sein zu singen. Allerdings nur, wenn die Gottesdienstbesucher weiterhin eine Maske tragen.
    • Musikgruppen: Wenn genügend Platz vorhanden ist, sollen auch Blaskappellen oder Orchester sich wieder vollständig zu Proben treffen können, kündigte Ministerpräsident Söder an.

    EM und Corona: In München sollen alle EM-Spiele mit Zuschauern stattfinden können

    • Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Thermen, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Liegt die Inzidenz unter 50, müssen Besucher keinen negativen Corona-Test mehr vorweisen, um hineinzukommen. Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 schon. Draußen entfällt auch die Maskenpflicht. Das heißt zum Beispiel für Freizeitparks, dass Besucher auf dem Gelände keine Maske mehr tragen müssen.
    • Sport: Alle Sportarten werden wieder in voller Mannschaftsstärke erlaubt. Das heißt, auch Fußball - oder Handballmannschaften, die bisher nicht gemeinsam trainieren konnten, weil sie zu viele Mitglieder hatten, können wieder zusammenkommen und zusammen trainieren. "Es gibt keine Gruppenobergrenze mehr", sagte Söder.
    • Zuschauer bei Sportveranstaltungen: Bei Sportveranstaltungen sind draußen - ähnlich wie bei Kulturveranstaltungen - wieder 500 Zuschauer erlaubt. Liegt der Inzidenzwert allerdings zwischen 50 und 100, müssen sie einen negativen Corona-Test vorweisen.
    • EM: Zu dem EM-Spielen in München sollen 14.000 Zuschauer zugelassen werden. "Die EM ist eine Sondersituation", sagte Markus Söder. Und kündigte an, dass dort ein Probe- und Pilotlauf für künftige Sportveranstaltungen im Sommer stattfinden soll. Die Zuschauer müssten allerdings Masken tragen und negative Tests vorweisen.
    • Alten- und Pflegeheime: Auch dort soll mehr zugelassen werden, kündigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek an. Bei einer Inzidenz von unter 50 müssten Besucher und Besucherinnen keinen negativen Test mehr vorweisen. Gemeinschaftsveranstaltungen sind in Innenräumen mit 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und draußen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Zudem soll das Pflegepersonal keine FFP2-Maske mehr tragen müssen, sondern nur noch medizinische Masken.

    Die ganze Pressekonferenz können Sie hier noch einmal nachschauen:

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