Der Freistaat schreitet voran und gibt Geimpften und Genesenen wieder mehr Freiheiten. Seit Donnerstag fallen für Menschen mit einem vollen Corona-Impfschutz oder nach einer überstandenen Corona-Erkrankung viele Einschränkungen weg. Welche Erleichterungen die geänderte Corona-Verordnung für Bayern vorsieht.
Keine Testpflicht mehr: Corona-Lockerungen für Geimpfte und Genesene in Bayern
- Testpflicht: Ist etwa im Einzelhandel und für den Besuch im Museum ein Corona-Schnelltest erforderlich, fällt diese Pflicht für Geimpfte und Genesene künftig weg. Voraussetzung ist, dass Geimpfte über den vollständigen Impfschutz verfügen. Bei Impfungen, die zwei Impfdosen vorsehen, muss die Impfreihe also abgeschlossen sein. Zudem müssen danach 14 Tage vergangen sein, um die Rechte als Geimpfter in Anspruch nehmen zu können. Genesene müssen ihre zurückliegende Infektion mit einem PCR-Testergebnis aus dieser Zeit nachweisen. Zudem muss die Infektion mindestens 28 Tage zurückliegen und es dürfen keine Symptome mehr vorliegen.
Keine Kontaktbeschränkungen: Diese Corona-Regeln gelten für Geimpfte und Genesene
- Ausgangsbeschränkung: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in den sogenannten Corona-Hotspots gilt für Geimpfte und Genesene nicht mehr. Sie dürfen ab sofort auch wieder nachts aus dem Haus und dies auch ohne konkreten Grund, wie die Staatsregierung nun festlegte.
- Kontakte: Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakte zählen vollständig Geimpfte sowie Genesene künftig nicht mehr mit. Somit sind für sie auch unabhängig von der regionalen Sieben-Tage-Inzidenz wieder Treffen mit mehr Menschen möglich.
- Quarantäne: Erleichterung sieht die geänderte Verordnung auch bei der häuslichen Quarantäne nach dem Kontakt mit nachweislich mit dem Coronavirus Infizierten vor. Diese fällt für Geimpfte und Genesene ebenfalls weg. (dpa)
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